Was ist der Unterschied zwischen einer Kredithistorie und einer Kreditwürdigkeit?

Eine Kredithistorie und eine Kreditwürdigkeit haben eine Korrelation miteinander. Der Unterschied zwischen einer Kredithistorie und einer Kreditwürdigkeit besteht darin, dass eine Kredithistorie eine Liste aller verschiedenen Arten von Konten, Krediten und Kreditkonten einer Person sowie der Geschichte jedes Kontos ist. Die Kreditwürdigkeit ist eine Zahl oder „Note“, die anhand verschiedener Aspekte der Kredithistorie berechnet wird.

Ein weiterer Unterschied zwischen einer Kredithistorie und einer Kreditwürdigkeit besteht darin, dass die Kredithistorie von den Gläubigern an jede der drei Kreditauskunfteien gemeldet wird: TransUnion, Equifax und Experian. Es sind die Auskunfteien, die diese Informationen und die Formel ihrer Wahl verwenden, um die Kreditwürdigkeit zu ermitteln.

Eine Kredithistorie ist eine Liste aller Arten von Kredit- oder Verbindlichkeitskonten, die ein Kreditnehmer hat. Für jedes Konto gibt der kontoführende Gläubiger Auskunft an die Auskunfteien, die dann in einer Bonitätsauskunft aufgeführt werden. Dies ist ein weiterer Unterschied zwischen einer Kredithistorie und einer Kreditwürdigkeit. Eine Kredithistorie wird in einer Kreditauskunft aufgeführt, eine Kreditwürdigkeit wird jedoch nicht in einer Kreditauskunft aufgeführt und muss separat angefordert werden.

Einige der Informationen, die in einer Kredithistorie für jedes Konto zu finden sind, umfassen die Art des Kredits oder des Kreditkontos. Die Kredithistorie zeigt auch, wann das Konto eröffnet wurde und ob das Konto geschlossen wurde, sowie das Abschlussdatum. Die Kredithistorienberichte listen den Saldo auf dem Konto und alle Probleme auf dem Konto auf, z. B. Informationen zu verspäteter Zahlung.

Die Kosten sind ein weiterer Unterschied zwischen einer Kredithistorie und einer Kreditwürdigkeit. Es ist ein Bundesgesetz, dass eine Person das Recht hat, mindestens einmal alle 12 Monate eine Kopie jeder ihrer drei Kreditauskünfte anzufordern. Es ist auch ein gesetzliches Recht, eine Kopie jeder Kreditauskunft anzufordern, wenn der Person die Kreditwürdigkeit verweigert wurde. Unter diesen Umständen fallen keine Kosten für die Anforderung von Kopien der Kredithistorie oder der Kreditauskunft an. Um eine Kreditwürdigkeit zu erhalten, erhebt jede der Auskunfteien eine Gebühr für die Einholung dieser Informationen.

Ein weiterer Unterschied zwischen einer Kredithistorie und einer Kreditwürdigkeit besteht darin, dass eine Anfechtung erfolgen kann, wenn ungenaue Informationen zur Kredithistorie oder Kreditauskunft vorliegen. Eine Kreditwürdigkeit kann nicht angefochten werden, kann sich jedoch ändern, indem die Ungenauigkeiten in der Kredithistorie korrigiert werden.