Wie reiche ich Schiedsklagen ein?

Das Verfahren zur Einreichung von Schiedsklagen hängt zunächst davon ab, ob das Problem, das Sie lösen möchten, Ihnen das Recht gibt, einseitig ein Schiedsverfahren einzuleiten. Im Allgemeinen ist dies ein Recht, das durch eine Klausel in dem Vertrag gewährt wird, aufgrund dessen der Streit entstanden ist. Wenn der Vertrag keine Schiedsklausel enthält, müssen Sie die schriftliche Zustimmung der Gegenpartei einholen, um die Angelegenheit einem Schiedsverfahren zu unterbreiten. Nachdem Sie sich um diese Vorfrage gekümmert haben, müssen Sie ein Zentrum für alternative Streitbeilegung finden, das in Ihrem Land ein Schiedsverfahren anbietet. Sie können sich in der Regel an die Geschäftsstelle der Gerichte in Ihrer Gerichtsbarkeit wenden, um eine Liste der zertifizierten Schiedsrichter zu erhalten, bei denen Sie Schiedsklagen einreichen können.

Der erste Schritt bei der Einreichung von Schiedsklagen besteht darin, die Erlaubnis zu erhalten, das Gerichtssystem zu umgehen und das Problem mit Hilfe eines Schiedsrichters zu lösen. Wenn der Vertrag, der das Problem regelt, das Sie lösen möchten, keine Klausel enthält, die es Ihnen ermöglicht, ein Schiedsverfahren einzuleiten, sollten Sie zuerst die ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Gegenpartei einholen, das Problem einem Schiedsrichter vorzulegen. Sie sollten auch sicherstellen, dass er oder sie versteht, dass die Entscheidung des Schiedsrichters bindend ist, und möglicherweise eine Vereinbarung über die gleichmäßige Aufteilung der Schiedsgebühren treffen.

Wenn die andere Partei zögert, einem Schiedsverfahren zuzustimmen, können Sie einige der Vorteile eines Schiedsverfahrens gegenüber einer gerichtlichen Auseinandersetzung hervorheben. In erster Linie ist ein Schiedsverfahren weniger kosten- und zeitaufwändig als ein Gerichtsverfahren. Da das Verfahren weniger formell ist, benötigen Sie in der Regel keinen Anwalt, um ein Schiedsverfahren zu durchlaufen, sodass Sie noch mehr Geld für teure Anwaltskosten sparen.

Nachdem Sie die Zustimmung der gegnerischen Partei eingeholt haben, besteht der nächste Schritt bei der Einreichung von Schiedsklagen darin, ein Zentrum für alternative Streitbeilegung zu finden, das Fälle in Ihrer Gerichtsbarkeit bearbeitet. Wenn in der Vereinbarung keine bestimmte Organisation angegeben ist, können Sie sich an den Gerichtsvollzieher Ihrer Gerichtsbarkeit wenden und dieser wird Ihnen eine Liste der akkreditierten Zentren für alternative Streitbeilegung zur Verfügung stellen, bei denen Sie Schiedsklagen einreichen können. Möglicherweise gibt es einen, der sich auf die Art des bestimmten Rechtsstreits spezialisiert hat, in den Sie verwickelt sind.

Die genauen Schritte bei der Einreichung von Schiedsklagen ab diesem Zeitpunkt hängen von dem von Ihnen gewählten Zentrum für alternative Streitbeilegung ab. Im Allgemeinen gibt es spezielle Formulare, die Sie je nach Art Ihrer Meinungsverschiedenheit ausfüllen müssen. Sie müssen diese Formulare wahrscheinlich zusammen mit dem für Ihre Situation geltenden Vertrag, gegebenenfalls der schriftlichen Zustimmung der Gegenpartei sowie der vom Zentrum erhobenen Gebühr einreichen und haben das Schlichtungsverfahren erfolgreich eingeleitet.