Ein Durchsuchungsbefehl ist ein von einem Gericht genehmigtes Rechtsdokument, das es Strafverfolgungsbeamten ermöglicht, eine bestimmte Person oder einen bestimmten Ort zu durchsuchen. Durchsuchungsbefehle werden häufig in Strafsachen verwendet und sollen es Polizeibeamten ermöglichen, unter dem Schutz eines Gerichtsbeschlusses Beweise rechtmäßig aufzudecken. Die meisten Durchsuchungsbefehle müssen die konkreten gesuchten Gegenstände sowie Zeit und Ort der Durchsuchung angeben. Beispielsweise kann ein Durchsuchungsbefehl es einem Polizeibeamten erlauben, die 111 Anywhere Road von 7:10 bis XNUMX:XNUMX Uhr nach Beweisen für Marihuana, Kokain und verwandte Utensilien zu durchsuchen, die im Zusammenhang mit dem Verkauf illegaler Drogen verwendet wurden.
Um einen Durchsuchungsbefehl zu erhalten, müssen Polizeibeamte oder Staatsanwälte nachweisen, dass sie wahrscheinlichen Grund zu der Annahme haben, dass an dem zu durchsuchenden Ort eine Straftat begangen wird. Darüber hinaus müssen sie in der Regel nachweisen, dass sie wahrscheinlichen Grund zu der Annahme haben, dass dort Beweise für eine Straftat gefunden werden könnten. Um dies dem Gericht nachzuweisen, reicht der Beamte oder Staatsanwalt in der Regel eine eidesstattliche, schriftliche Erklärung ein, die als eidesstattliche Erklärung bezeichnet wird. Die eidesstattliche Erklärung enthält in der Regel die Beobachtungen oder Zeugenaussagen des Beamten zur Straftat.
Ein Richter oder ein Richter entscheidet dann, ob die eidesstattliche Erklärung den wahrscheinlichen Grund hinreichend begründet. Er oder sie stellt einen Durchsuchungsbefehl aus, wenn ein Grund vorliegt. Verdächtige im Zusammenhang mit der Durchsuchung sind während eines Durchsuchungsbefehls nicht anwesend. Ein Verdächtiger kann jedoch anfechten, ob das Gericht triftige Gründe für die Ausstellung eines Durchsuchungsbefehls hatte, wenn der Verdächtige später einer Straftat beschuldigt wird.
Bei einer Durchsuchung sind Polizeibeamte im Allgemeinen auf das beschränkt, was sie untersuchen können. Wenn beispielsweise ein Durchsuchungsbefehl einem Beamten erlaubt, das „Büro von John Doe“ zu durchsuchen, darf der Beamte nicht das gesamte Bürogebäude durchsuchen. Darüber hinaus ist der Beamte in der Art von Gegenständen eingeschränkt, nach denen er suchen kann. Wenn sie beispielsweise nach Beweisen für Insidergeschäfte suchen dürfen, können sie nicht nach Waffen suchen. Polizeibeamte können jedoch Beweismittel beschlagnahmen, die bei der rechtmäßigen Suche nach den im Haftbefehl aufgeführten Gegenständen aufgedeckt werden.
Durchsuchungsbefehle können auch auf Personen angewendet werden. Beamte, die diese Art der Durchsuchung des Durchsuchungsbefehls durchführen, dürfen nur gegen die im Durchsuchungsbefehl angegebene Person ermitteln. Sie dürfen keine andere Person in der Nähe durchsuchen. Wenn ein Beamter begründeten Verdacht hat, dass ein Unbeteiligter an kriminellen Aktivitäten beteiligt ist, darf der Beamte nur diesen Unbeteiligten befragen. Wenn der Beamte jedoch der Ansicht ist, dass seine Sicherheit gefährdet ist, darf der Beamte den Umstehenden nach Waffen durchsuchen.