Was ist ein Geschäftsmietvertrag?

Wenn ein Gebäude, ein Gebäudeteil oder ein Grundstück zum Zwecke der Geschäftstätigkeit gemietet oder gepachtet wird, spricht man von einem gewerblichen Mietverhältnis. In den meisten Rechtsordnungen ist ein Geschäftsmietverhältnis einem Wohnmietverhältnis sehr ähnlich. Die vorherrschenden Unterschiede bei einem Geschäftsmietvertrag bestehen darin, dass er in der Regel für einen längeren Zeitraum gilt und der Mieter möglicherweise mehr für den Unterhalt und die Wartung verantwortlich ist als bei einem Wohnmietvertrag.

In den meisten Rechtsordnungen entsteht ein Geschäftsmietvertrag dadurch, dass die Parteien den Mietbedingungen zustimmen und diese in Form eines Mietvertrags schriftlich niederlegen. Die genauen Anforderungen für einen Mietvertrag variieren je nach Gerichtsbarkeit; In den meisten Fällen sind jedoch einige grundlegende Begriffe erforderlich, wie etwa die Dauer des Mietverhältnisses, die monatliche Miete und ein Abschnitt, wer für Reparaturen oder Wartung verantwortlich ist. Beide Parteien müssen den Vertrag unterzeichnen, oft vor einem Notar.

Während ein Wohnmietvertrag in der Regel ein Jahr oder weniger dauert, sieht ein Geschäftsmietvertrag häufig eine Mietdauer von zwei Jahren oder mehr vor. Tatsächlich haben viele Geschäftspachtverträge eine Laufzeit von mehr als 10 Jahren. Aus Sicht des Vermieters sichert die Sicherung eines Langzeitmieters ihm längerfristig Einkünfte aus der Immobilie, ohne sich um eine Weitervermietung kümmern zu müssen. Aus Sicht des Mieters kann eine Standortverlagerung nach der Gründung eines Unternehmens schädlich, wenn nicht sogar tödlich für den Unternehmenserfolg sein, so dass eine längere Mietdauer vorteilhaft ist.

Abgesehen von der Mietdauer besteht ein weiterer typischer Unterschied zwischen einem Wohn- und einem Geschäftsmietverhältnis darin, dass ein Geschäftsmieter häufig für die allgemeine Instandhaltung und Wartung verantwortlich ist. Auf der anderen Seite darf ein Geschäftsmieter auch häufig Reparaturen oder Verbesserungen an der Immobilie vornehmen, wie beispielsweise Malerarbeiten, Umbauten oder sogar den Bau eines Gebäudes auf der Immobilie. was ein Wohnungsmieter in der Regel nicht leisten kann. Da ein Geschäftsmieter oft regelmäßig Bürger in der Einrichtung hat, verlangen viele Vermieter vom Mieter, dass er für Wartung oder Reparaturen verantwortlich ist, da der starke Verkehr wahrscheinlich mehr Schaden anrichtet als bei einem Wohnungsmietvertrag.

Ein Geschäftsmietvertrag kann im Gegensatz zu einem Wohnmietvertrag auch eine Verlängerung im ursprünglichen Mietvertrag vorsehen. In einigen Gerichtsbarkeiten besteht ein automatisches Recht auf Verlängerung, wenn kein triftiger Grund vorliegt. Ein Geschäftsmietvertrag enthält in der Regel einen Abschnitt im Mietvertrag, der dem Mieter das erste Recht einräumt, die Immobilie nach Beendigung des Mietverhältnisses zu verlängern oder neu zu vermieten.