Was ist ein Mietvertrag?

Wenn ein Mieter die Rechte und Pflichten aus seinem Mietvertrag auf eine andere Partei überträgt, wird dies als Abtretung des Mietverhältnisses bezeichnet. Diese Situation kann eintreten, wenn eine Person aus irgendeinem Grund die Stadt verlassen muss und die Miete für das Mietobjekt nicht halten kann. Ebenso kann es vorkommen, wenn ein Mieter aus finanziellen Gründen einen Ausweg aus seinem Mietvertrag benötigt. An den meisten Orten ist die Abtretung des Mietvertrags nur dann rechtmäßig, wenn die Mietbedingungen dies zulassen oder der Vermieter dieser Regelung zustimmt.

Oft wird eine Untervermietungssituation mit einer Abtretung eines Mietvertrags verwechselt. Diese rechtlichen Vereinbarungen sind insofern ähnlich, als sie beide dem ursprünglichen Mieter einen Ausweg aus zumindest einigen der Verpflichtungen aus seinem Mietvertrag ermöglichen. Bei einer Untervermietung behält der ursprüngliche Mieter jedoch noch einige der Rechte und Pflichten, die in seinem Mietvertrag genannt wurden. Zahlt der neue Mieter beispielsweise seine Miete nicht, kann der ursprüngliche Mieter dennoch verpflichtet sein, die Miete an den Vermieter zu zahlen. Bei einem Mietvertrag kann der neue Mieter alle Verpflichtungen übernehmen, die der ursprüngliche Mieter zugestimmt hat, einschließlich der Zahlung der Miete direkt an den Vermieter.

Wenn ein Erstmieter einen Mietvertrag unterschreibt, überträgt er im Wesentlichen den Besitz der Mietsache auf einen neuen Mieter. Anders als bei einer Untervermietung beabsichtigt der ursprüngliche Mieter nicht, in das Mietobjekt zurückzukehren und es wieder in Besitz zu nehmen. Darüber hinaus muss der Erstmieter keinen Rechtsstreit befürchten, wenn der neue Mieter die Immobilie beschädigt oder mit der Vereinbarung unzufrieden wird. Je nach Vertragsbedingungen können alle seine rechtlichen Bindungen an die Immobilie mit der Unterzeichnung des Mietvertrags enden.

Die Gesetze in Bezug auf Mietverträge können je nach Rechtsordnung variieren. In vielen Fällen muss jedoch eine Person, die ihren Mietvertrag an eine andere Partei abtreten möchte, ihren Vermieter vor Abschluss eines Abtretungsvertrags über ihre Absicht informieren. Die Person kann dann die Immobilie inserieren und Kandidaten für die Übernahme ihres Mietvertrags interviewen.

Hat sich der Erstmieter für einen geeigneten Kandidaten entschieden, kann er seinem Vermieter seine Wahl mitteilen. An manchen Orten kann ein Vermieter einem Mietinteressenten widersprechen, wenn er einen triftigen Grund dafür hat. Wenn der Vermieter beispielsweise der Ansicht ist, dass der Mietinteressent finanziell unverantwortlich oder nicht in der Lage ist, die Miete zu zahlen, kann er ihn ablehnen. Wenn alles gut geht, schließt der Altmieter hingegen mit dem Neumieter einen Mietvertrag ab.