Unter unangemessener Durchsuchung und Beschlagnahme versteht man eine ungerechtfertigte oder unsachgemäße Untersuchung durch einen Rechtspfleger, bei der Gegenstände identifiziert und/oder mitgenommen werden. In den allermeisten Ländern können die Polizei oder andere Strafverfolgungsbehörden nicht einfach ohne Grund jemanden durchsuchen. Wenn diese Beamten nicht die richtigen rechtlichen Schritte befolgen und eine Durchsuchung durchführen, kann diese Durchsuchung als unangemessen eingestuft werden; wenn bei der Durchsuchung Sachen mitgenommen werden, kann die Beschlagnahme auch als unzumutbar eingestuft werden.
In den Vereinigten Staaten sind diejenigen, die einer Straftat verdächtigt werden, in der US-Verfassung mit bestimmten Rechten ausgestattet. Die vierte Änderung schützt insbesondere vor unangemessenen Durchsuchungen und Beschlagnahmen. Verschiedene andere Länder garantieren ebenfalls Schutz in ihren Regierungsdoktrinen, wie etwa der kanadischen Charta oder der englischen Bill of Rights.
In den meisten Ländern und Gerichtsbarkeiten müssen Polizei- oder Justizbeamte eines von mehreren Protokollen befolgen, bevor sie ohne Erlaubnis eine Durchsuchung durchführen. Erstens können die Polizeibeamten einen Haftbefehl erwirken, nachdem sie die wahrscheinliche Ursache nachgewiesen haben. Wahrscheinliche Ursache bedeutet, dass es Beweise dafür gibt, dass eine Durchsuchung weitere Beweise für ein Verbrechen oder ein anderes Fehlverhalten ergeben wird.
Liegt der Polizei kein Durchsuchungsbefehl vor, ist die Durchsuchung in der Regel untersagt. In manchen Fällen können jedoch dringliche Umstände ausreichen, um eine Durchsuchung ohne Durchsuchungsbefehl zuzulassen. Als dringende Umstände gelten Situationen, in denen jemand in Gefahr sein kann, wenn die Polizei nicht sofort durchsucht, beispielsweise wenn die Polizei hinter einer verschlossenen Tür Schreie hört.
Der Schutz gegen unangemessene Durchsuchung und Beschlagnahme gilt für die Durchsuchung von Personen und die Durchsuchung von Sachen. Zum Beispiel darf die Polizei jemanden nicht ohne Begründung abtasten oder zwingen, seine Taschen zu leeren. Darüber hinaus kann die Polizei nicht ohne einen Durchsuchungsbefehl oder eine angemessene Begründung oder einen begründeten Verdacht für die Durchsuchung das Eigentum einer Person betreten oder das Auto einer Person durchsuchen.
Wenn das ordnungsgemäße Protokoll nicht befolgt wird und eine unangemessene Durchsuchung und Beschlagnahme stattfindet, können jegliche Beweise, die aus dieser illegalen Durchsuchung gewonnen werden, im Allgemeinen nicht gegen die Person verwendet werden. Damit es verwendet werden kann, müssen die Strafverfolgungsbehörden einen Richter davon überzeugen, dass die Beweise auch ohne die unangemessene Durchsuchung und Beschlagnahme gefunden worden wären. Wenn bei einer illegalen Durchsuchung gefundene Beweise andere Beweise ergeben, können diese anderen Beweise nicht verwendet werden, da sie als „Frucht des giftigen Baumes“ gelten, da sie ohne die Verletzung der Rechte des Angeklagten nicht gefunden worden wären.