Wertpapiere sind Finanzinstrumente von Unternehmen, die der Öffentlichkeit zum Verkauf angeboten werden. Wertpapierstreitigkeiten beziehen sich auf Klagen von Anlegern gegen einen Emittenten eines Wertpapiers wegen Betrugs im Zusammenhang mit seinem Kauf oder Verkauf. Die meisten Wertpapierstreitigkeiten in den Vereinigten Staaten werden in der Regel entweder gemäß den Bestimmungen des Securities Act von 1933 (33 Act) oder den allgemeinen Betrugsbekämpfungsbestimmungen von Rule 10b-5 des Securities Exchange Act von 1934 (34 Act) eingereicht. Da es sich bei Rule 10b-5 um eine Sammelvorschrift handelt, enthält fast jede eingereichte Klage wegen Wertpapierbetrugs einen Antrag auf Entlastung gemäß ihren ausdrücklichen Bestimmungen.
Die wichtigsten Bestimmungen des 33 Gesetzes sind die obligatorischen Offenlegungspflichten, die es für Wertpapieremittenten von Unternehmen auferlegt. Danach müssen öffentlich zum Verkauf angebotene Wertpapiere entweder bei der Securities and Exchange Commission (SEC) registriert sein oder sich für eine der verfügbaren Ausnahmen von den Registrierungsanforderungen qualifizieren. Emittenten müssen eine umfassende Registrierungserklärung abgeben, die den Anlegern ausreichende und detaillierte Informationen über das Unternehmen sowie die damit verbundenen Risiken des zugrunde liegenden Geschäfts und der jeweiligen zum Verkauf angebotenen Wertpapiere bietet. Die Genehmigung der Registrierungserklärung durch die SEC ist keine Bestätigung der Vorzüge des Angebots.
Die Pflicht eines Wertpapieremittenten, wesentliche Tatsachen seiner Geschäftstätigkeit der Öffentlichkeit mitzuteilen, besteht weiterhin. Unternehmen, deren Wertpapiere an einer der Börsen notiert sind und gehandelt werden, müssen bei der SEC aktualisierte Quartalsberichte einreichen. Diese müssen aktuelle geprüfte Jahresabschlüsse sowie sachdienliche Angaben zu wesentlichen Änderungen des Geschäfts enthalten. Das 33 Act sieht ein privates Klagerecht wegen Betrugs gegen einen Emittenten vor, der entweder wesentliche Tatsachen im Zusammenhang mit dem Börsengang von Wertpapieren nicht offenlegt oder nachteilige wesentliche Informationen nicht offenlegt, wenn die Wertpapiere auf dem Sekundärmarkt gehandelt werden.
Der rechtliche Standard für die Wesentlichkeit bei Wertpapierstreitigkeiten sind Informationen, die eine vernünftige Person benötigen würde, um eine fundierte Anlageentscheidung zu treffen. Die meisten Wertpapierklagen ergeben sich aus Vorwürfen, dass der Emittent neuer Wertpapiere wesentliche Tatsachen über das Angebot in der Registrierungserklärung nicht angemessen offengelegt hat. Emittenten können auch für Wertpapierbetrug haftbar gemacht werden, wenn sie ihrer fortdauernden Pflicht zur rechtzeitigen Offenlegung nachteiliger Informationen über das Geschäft nicht nachkommen.
Das Gesetz 34 regelt die Tätigkeit von Brokern oder Händlern, die Wertpapiere an die Öffentlichkeit verkaufen. Basierend auf einem Urteil des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten von 1987 müssen öffentliche Kunden, deren Maklerkontovereinbarungen eine obligatorische Schiedsklausel vor dem Streitfall enthalten, Streitigkeiten mit ihren Maklern jedoch durch ein Schiedsverfahren beilegen. Obwohl das 34-Gesetz zwar Rechtsmittel für Anleger vorsieht, die von ihren Brokern betrogen wurden, ist es öffentlichen Kunden somit untersagt, eine Klage wegen Wertpapierbetrugs vor Gericht einzureichen.