Wie reiche ich eine MSPB-Beschwerde ein?

Das US Merit Systems Protection Board (MSPB) hilft beim Schutz der Arbeitnehmerrechte des Bundesbeamtentums. Bundesangestellte können eine MSPB-Beschwerde einlegen, um gegen angeblich unfaire Personalentscheidungen, wie z. B. eine Entlassung, zu protestieren. Beschwerdeführer müssen innerhalb von 30 Tagen nach der Klage eine MSPB-Beschwerde einlegen, oder innerhalb von 60 Tagen, wenn der Mitarbeiter und die Bundesbehörde, die die Klage erhoben hat, zuerst eine Streitbeilegung versuchen. Entscheidet die Kammer nicht zu Gunsten des Beschwerdeführers, kann beim US-Berufungsgericht eine weitere MSPB-Beschwerde eingereicht werden, um eine gerichtliche Überprüfung des Falls zu beantragen.

Ein MSPB-Einspruch beginnt, wenn ein Mitarbeiter des Bundesbeamtentums den offiziellen Antrag schriftlich einreicht. Der Rechtsbehelfsantrag muss grundlegende Informationen wie Name, Anschrift und Telefonnummer des Beschwerdeführers enthalten; Name und Anschrift der Bundesstelle; und Kontaktinformationen für den Anwalt des Beschwerdeführers, falls vorhanden. Zu den weiteren erforderlichen Informationen gehören eine Beschreibung der Maßnahmen der Agentur, eine Erklärung, warum die Maßnahmen falsch waren, und alle unterstützenden Materialien. Diese Informationen können per Post, Fax oder persönlich übermittelt werden. Beschwerdeführer können auch das Online-Beschwerdeformular von MSPB verwenden.

MSPB-Beschwerden müssen bei der örtlichen Geschäftsstelle eingereicht werden, in der die beanstandete Maßnahme stattfand. Bundesbedienstete müssen im Allgemeinen innerhalb von 30 Tagen nach dem Wirksamwerden der beanstandeten Klage eine MSPB-Beschwerde einreichen. Wenn beispielsweise ein Bundesangestellter am 1. Oktober benachrichtigt wird, dass er oder sie am 1. November zurückgestuft wird, muss die Berufung bis zum 30. November eingereicht werden. In diesem Beispiel kann die Beschwerde erst am 1. November eingelegt werden.

Die MSPB ernennt Verwaltungsrechtsrichter, die solche Fälle verhandeln. Der Richter fordert zunächst die betroffene Bundesstelle auf, auf die Beschwerde zu reagieren und ihre Personalentscheidung mit Unterlagen zu untermauern. Der Richter kann sich auch dafür entscheiden, eine Statusanhörung, auch Voranhörungskonferenz genannt, abzuhalten, bevor der Fall offiziell geprüft wird. Diese ermöglichen es den Parteien, die strittigen Fragen eng zu definieren und bieten zusätzliche Möglichkeiten, zu einer Einigung zu gelangen. Wenn keine Fortschritte erzielt werden, führt der Richter entweder eine formelle Anhörung durch oder trifft eine Entscheidung auf der Grundlage der schriftlichen Fallunterlagen.

Sowohl der Arbeitnehmer als auch die Agentur können gegen die Entscheidung des Richters Berufung einlegen. Dazu muss innerhalb von 35 Tagen ein Überprüfungsantrag bei der MSPB gestellt werden. Drei MSPB-Vorstandsmitglieder prüfen den Fall und treffen eine endgültige Entscheidung. Der Beschwerdeführer kann auch die MSPB-Überprüfung überspringen und innerhalb von 60 Tagen beim US-Berufungsgericht für den Bundesbezirk Berufung einlegen. Angesichts der damit verbundenen Feinheiten wird den Beschwerdeführern im Allgemeinen empfohlen, einen Anwalt zu beauftragen, um die Unterlagen des US-Berufungsgerichts einzureichen.

Diejenigen, die das MSPB-Einspruchsverfahren nutzen möchten, müssen sicherstellen, dass sie dazu berechtigt sind. An dem Verfahren dürfen nur Bundesbedienstete teilnehmen. Darüber hinaus berücksichtigt das MSPB im Allgemeinen keine Beschwerden über Whistleblowing, Diskriminierung, unlautere Arbeitspraktiken oder Verstöße gegen das Beamtenrecht. Solche Beschwerden müssen bei anderen Bundesbehörden eingereicht werden. Wenden Sie sich an das MSPB, um festzustellen, welche Mitarbeiter berechtigt sind, das System zu nutzen.