Leistungsbetrug liegt vor, wenn eine Person falsche Angaben macht, erforderliche Angaben auslässt oder offen lügt, um Leistungen zu erhalten, auf die sie keinen Anspruch hat. Eine Person kann diese Art von Betrug beispielsweise begehen, wenn sie lügt, um Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld zu erhalten oder um Erwerbsunfähigkeitseinkommen zu erhalten. Auch das Versäumnis, Veränderungen der Haushaltsgröße oder des Einkommens zu melden oder die Angaben zur Lebenssituation zu fälschen, kann als Leistungsbetrug gewertet werden. Darüber hinaus kann sich eine Person des Leistungsbetrugs schuldig machen, wenn sie fälschlicherweise behauptet, behindert oder arbeitsunfähig zu sein.
Es gibt viele Möglichkeiten, wie eine Person Leistungsbetrug begehen kann. Häufig begeht eine Person diese Art von Betrug, indem sie lügt oder Details über ihren Haushalt auslässt. Eine Person kann zum Beispiel Betrug begehen, indem sie behauptet, dass sie nicht existierende Angehörige hat, um eine Leistung zu erhalten, auf die sie keinen Anspruch hat. Eine Person kann sich auch des Betrugs schuldig machen, wenn sie angibt, der einzige Erwachsene in einem Haushalt zu sein, obwohl andere Erwachsene im Haushalt leben.
Manchmal begeht eine Person Leistungsbetrug, indem sie lügt oder Angaben zu ihrem Einkommen auslässt. Beispielsweise kann eine Person angeben, dass sie nicht arbeitet, um Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld zu beziehen. Er kann auch Leistungsbetrug begehen, wenn er arbeitet, aber die Höhe seines Einkommens zu niedrig angibt. In einigen Fällen kann eine Person auch des Leistungsbetrugs für schuldig befunden werden, wenn sie kein Geld für die Arbeit erhält, aber eine andere Art von Entschädigung erhält. In einem solchen Fall kann es sich um Betrug handeln, wenn die anderen Entschädigungen, wie Unterkunft und Verpflegung, nicht gemeldet werden.
Eine Person kann auch Leistungsbetrug begehen, indem sie über Verletzungen und Behinderungen lügt. Beispielsweise kann eine Person angeben, dass sie aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit erwerbsunfähig und arbeitsunfähig ist. Wenn die Partei nicht verletzt oder krank ist, begeht er Betrug. Interessanterweise kann sich die Partei auch des Betrugs schuldig machen, wenn sie krank oder verletzt ist; zum Beispiel kann er schuldig sein, wenn er verletzt ist, aber seine Verletzung ist nicht schwer genug, um ihn behindert zu machen oder ihn an der Arbeit zu hindern.
In den meisten Gerichtsbarkeiten droht einer Person schwere Strafen, wenn sie dieser Art von Betrug für schuldig befunden wird. In einigen Fällen kann er wegen des Betrugs zeitweise vom Bezug von Leistungen ausgeschlossen sein und das Geld oder die Leistungen, die er erhalten hat, zurückzahlen. Manchmal drohen einer Person in einem solchen Fall auch erhebliche Geldstrafen. In einigen Gerichtsbarkeiten kann einer Person sogar eine Gefängnisstrafe drohen, wenn sie wegen dieser Art von Betrug verurteilt wird.