Wenn ein Kind legal adoptiert wird, möchten der oder die neuen Eltern in der Regel seinen oder ihren Namen ändern und eine Geburtsurkunde erhalten, die den oder die Adoptiveltern als Eltern des Kindes ausweist. Dazu muss ein Gericht die Änderungen bewilligen und dem zuständigen Personenstandsamt eine amtliche Adoptionsurkunde vorlegen. Die Adoptionsurkunde berechtigt zur Ausstellung einer neuen geänderten Geburtsurkunde, die den neuen Namen des Kindes wiedergibt und die Adoptiveltern als die Eltern des Kindes ausweist.
Adoptionsverfahren können in den vielen Gerichtsbarkeiten der Welt variieren. In den Vereinigten Staaten ist eine Adoption ein ziemlich langwieriger rechtlicher Prozess. Der oder die künftigen Adoptiveltern müssen beim zuständigen Gericht einen Antrag auf Erlaubnis zur Adoption des Kindes stellen. Sobald das Gericht überzeugt ist, dass die Adoption im besten Interesse des Kindes ist, gibt es dem Antrag statt und macht die Adoption endgültig. Im Rahmen der Petition werden der oder die Adoptiveltern beim Gericht in der Regel eine Namensänderung des Kindes beantragen.
Obwohl die Adoption abgeschlossen und der Name des Kindes rechtlich geändert werden kann, enthält die Geburtsurkunde des Kindes seinen Geburtsnamen und seine leiblichen Eltern. Geburtsurkunden können ohne eine gerichtliche Verfügung, die eine Änderung genehmigt, nicht geändert werden. Daher müssen die Adoptiveltern oder die Adoptiveltern bei der für die Ausstellung von Geburtsurkunden zuständigen Abteilung eine Adoptionsurkunde vorlegen, um den Namen des Kindes zu ändern.
Die meisten Gerichte oder lebenswichtigen Statistikämter verfügen über ein Standardformular für eine Adoptionsbescheinigung, mit dem eine neue Geburtsurkunde angefordert wird. Der Anwalt oder die Eltern füllen in der Regel die Angaben aus, was die aktuelle Geburtsurkunde zeigt und was die neue Geburtsurkunde zeigen soll. In der Regel legt der Anwalt, der die Eltern oder die Eltern vertritt, die Adoptionsurkunde zusammen mit dem vorgeschlagenen endgültigen Beschluss zur Erteilung der Adoption vor. Der Richter oder Gerichtsschreiber muss dann die Bescheinigung genehmigen und unterschreiben.
Der oder die neuen Elternteile müssen dann die Adoptionsurkunde bei der zuständigen Stelle einreichen, woraufhin eine neue geänderte Geburtsurkunde ausgestellt wird. In der neuen Geburtsurkunde werden der oder die Adoptiveltern als leibliche Eltern des Kindes ausgewiesen. Die neue Geburtsurkunde wird auch die von den Adoptiveltern beantragte Namensänderung widerspiegeln. Die Geburtsurkunde im Original bleibt in der Regel erhalten; es wird jedoch versiegelt und kann nur per Gerichtsbeschluss eingesehen werden.