Eine Vorladung für Dokumente ist ein Befehl des Gerichts, dass eine Person ein bestimmtes Dokument oder eine Reihe von Dokumenten aushändigt. Es tritt normalerweise während des Entdeckungsprozesses vor einem Prozess auf. Das Gericht ordnet die Herausgabe der Dokumente an, weil es der Ansicht ist, dass die Dokumente zum Nachweis eines Tatbestandes einer Straftat oder eines Zivilverfahrens erforderlich sind und daher im Interesse der Gerechtigkeit herausgegeben werden sollten.
Es gibt verschiedene Arten von Vorladungen, aber jede hat im Allgemeinen das gleiche Verfahren und die damit verbundenen Ergebnisse. Entweder eine klagende Person oder eine angeklagte Person wird glauben, dass sie Informationen benötigt, die sich im Besitz einer anderen Person befinden, die sie nicht herausgibt. Die Person, die die Informationen benötigt, geht zum Richter und fordert den Richter auf, ihn dazu zu zwingen, sie herauszugeben. Der Richter prüft den Grund, warum die Informationen benötigt werden, und die Angemessenheit des Ersuchens und entscheidet, ob eine Vorladung ausgestellt werden soll.
Die Vorladung wird dann der Person zugestellt, die über die angeforderten Informationen verfügt. Diese Person muss den Anweisungen der Vorladung nachkommen. Handelt es sich beispielsweise um eine Vorladung für Dokumente, muss er diese Dokumente vorlegen und aushändigen. Wenn er die Bedingungen der Vorladung nicht einhält, kann er wegen Missachtung des Gerichts und/oder wegen Behinderung der Justiz angeklagt werden. In beiden Fällen drohen ihm Strafen oder sogar Gefängnis.
Damit eine Vorladung von Dokumenten ausgestellt werden kann, müssen die Dokumente in der Regel einem der am Verfahren beteiligten Parteien oder einer maßgeblich am Verfahren beteiligten Person oder Organisation gehören. Zum Beispiel kann eine Person die Steuerunterlagen ihres Nachbarn nicht vorladen, nur weil sie dem Landkreis beweisen möchte, dass seine Steuern im Vergleich zu denen seines Nachbarn zu hoch sind. Auf der anderen Seite könnte eine Person, die ihren Nachbarn wegen betrügerischen Diebstahls verklagt, möglicherweise Dokumente vorladen, die den Diebstahl belegen, wie etwa Kontoauszüge, wenn sie genügend Beweise haben, um einen Richter davon zu überzeugen, dass die Kontoauszüge den Beweis für Betrug enthalten.
Abgesehen davon, dass die vorgeladene Partei mit dem Fall in Verbindung steht, muss die Vorladung von Dokumenten angemessen sein und die Informationen dürfen nicht privilegiert sein. Zum Beispiel kann eine Partei nicht verlangen, dass der Richter jemanden vorlädt, jede Banktransaktion, die er jemals getätigt hat, zu übergeben, weil dies unerschwinglich, zeitaufwändig und unnötig wäre. Ebenso kann eine Vorladung für Dokumente nicht verlangen, dass eine Person privilegierte Kommunikationen zwischen einem Anwalt und einem Mandanten aushändigt, da solche Dokumente gesetzlich geschützt sind.