Das Rentenalter der Sozialversicherung ist das Alter, in dem eine Person Anspruch auf den vollen Betrag der Leistungen der Sozialversicherungsverwaltung (SSA) hat, auf die sie Anspruch hat. Viele Leute denken an das Rentenalter mit 65 Jahren, aber das ist nicht immer der Fall. Sie variiert je nach Geburtsjahr der Person.
Mit der Einführung des Sozialversicherungsgesetzes von 1935 wurde das Rentenalter auf 65 Jahre festgelegt, weshalb viele Menschen 65 als normales Rentenalter betrachten. Im Laufe der Zeit hat der Kongress der Vereinigten Staaten die durchschnittliche Lebenserwartung von US-Bürgern bewertet und festgestellt, dass die Lebenserwartung steigt. Vor diesem Hintergrund stimmte der Kongress für eine Anhebung des Rentenalters, das für den Erhalt der vollen Sozialversicherungsleistungen verwendet wird.
1983 sahen Änderungen des Sozialversicherungsgesetzes vor, dass das Renteneintrittsalter in Abhängigkeit vom Geburtsjahr des Empfängers schrittweise angehoben wurde. Über einen Zeitraum von mehr als 20 Jahren wurde das Renteneintrittsalter der Sozialversicherung von 65 auf 67 Jahre angehoben, und zwar um Monate statt um Jahre. Das Rentenalter stieg nicht von Jahr zu Jahr. Stattdessen blieb es 11 Geburtsjahre lang stabil, sodass das Rentenalter für alle, die zwischen 66 und 1943 geboren wurden, bei 1954 Jahren lag.
Die SSA unterhält eine Tabelle, mit der die Menschen ihr Rentenalter bestimmen können. Wie in der Tabelle aufgeführt, haben Personen, die vor 1937 geboren sind, mit ihrem 65 sind 1938 und vier Monate alt. Für jedes Jahr, in dem die Erhöhung angewendet wird, gibt es eine zweimonatige Verzögerung bis 65, wenn das Rentenalter für alle zwischen 1939 und 65 Geborenen das 1943. Lebensjahr erreicht.
Für die nach 1954 Geborenen wurde das Rentenalter noch einmal in Zweimonatsschritten erhöht. Eine Person, die 1955 geboren wurde, würde im Alter von 66 und zwei Monaten das Rentenalter der Sozialversicherung erreichen, während eine Person, die 1959 geboren wurde, im Alter von 66 und 10 Monaten anspruchsberechtigt wäre. Jeder, der 1960 oder ein Jahr später geboren wurde, würde Anspruch haben, wenn er 67 Jahre alt ist.
Falls gewünscht, kann eine Person im Alter von 62 Jahren Rentenleistungen der Sozialversicherung beantragen und erhalten. Da 62 nicht das volle Rentenalter ist, würde die Person, die die Leistungen bezieht, unabhängig vom Geburtsjahr einen geringeren Betrag beziehen. Wenn jemand beispielsweise 1943 geboren wurde, würde sein Renteneintrittsalter 66 Jahre betragen. Wenn er mit 62 in Rente gehen wollte, würden seine Leistungen um einen von der SSA festgelegten Prozentsatz gekürzt. Die Kürzung gilt für die gesamte Bezugsdauer, auch nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters.