Eine 12B-1-Gebühr ist eine Marketing- oder Vertriebsgebühr, die den Anlegern von einem Investmentfonds zur Zahlung der jährlichen Marketingkosten in Rechnung gestellt wird. Informationen über die Höhe der 12B-1-Gebühr eines Fonds und deren Verwendung sind im Prospekt des Fonds enthalten. Eine Gebühr von 12B-1 gilt als Betriebsausgabe.
Eine Gebühr von 12B-1 ist in der Gesamtkostenquote des Fonds enthalten, die den Prozentsatz des durchschnittlichen Nettovermögens des Fonds darstellt. Die Gesamtkostenquote beinhaltet auch die Verwaltungsgebühr und verschiedene andere Betriebskosten, die dem Fonds entstehen. Nach Angaben der SEC darf die Gebühr 12B-1 nicht mehr als 1 Prozent des Nettovermögens eines Fonds betragen und liegt normalerweise zwischen 0.25 und 1 Prozent.
Zusätzlich zu der Gebühr von 12B-1 fallen bei den meisten Investmentfonds Verkaufsgebühren an, die an Broker für den Verkauf des Fonds gezahlt werden. Wird der Ausgabeaufschlag beim Kauf des Fonds entrichtet, wird der Fonds als Ausgabeaufschlag bezeichnet. Wird der Ausgabeaufschlag beim Verkauf des Fonds durch den Anleger entrichtet, handelt es sich um einen Back-End-Load-Fonds. Ausgabeaufschläge sind nicht Bestandteil der Betriebsausgaben eines Fonds. Sie werden bei einem Ausgabeaufschlag aus der Anfangsinvestition bzw. bei einem Ausgabeaufschlag aus dem Verkaufserlös des Fonds bezahlt. Die Gebühren für die Back-End-Last sinken manchmal im Laufe der Zeit. Je länger der Fonds im Besitz ist, desto geringer sind die Gebühren beim Verkauf.
Einige Fonds, die als 12B-1 Planfonds bekannt sind, können die Vertriebsgebühren des Fonds aus dem Fondsvermögen begleichen und erheben daher keine Verkaufsgebühr. Diese Fonds erheben eine jährliche Gebühr, die auf dem aktuellen Wert des Fonds basiert. Dies wird manchmal als versteckte Last bezeichnet, da sie für den Anleger nicht so offensichtlich ist, wie es ein Ausgabeaufschlag sein könnte. Die Gebühr selbst kann als ebene Belastung bezeichnet werden, da sie jedes Jahr mit dem gleichen Prozentsatz berechnet wird. Die Höhe der Gebühr erhöht sich jedoch mit steigendem Wert des Fonds, sodass diese Gebühren die Rendite des Fonds erheblich beeinträchtigen können.
Alle mit dem Fonds verbundenen Aufwendungen werden im Prospekt des Fonds offengelegt. Das Prospektdokument muss dem Anleger vor oder zum Zeitpunkt des Erwerbs ausgehändigt werden. Der Anleger sollte den Prospekt lesen und verstehen, insbesondere die Abschnitte, die sich auf Gebühren und Ausgabeaufschläge beziehen. Die Ermittlung der Fonds mit dem attraktivsten Verhältnis zwischen Gebühren und Performance kann im Hinblick auf die Kapitalrendite sehr vorteilhaft sein.