Eine Aufhebung des gemeinsamen Mietverhältnisses ist die Umwandlung eines gemeinsamen Mietverhältnisses, bei dem zwei oder mehr Personen gemeinsam Eigentümer einer Immobilie sind, in ein gemeinsames Mietverhältnis, bei dem jede Person einen bestimmten Anteil an der Immobilie besitzt. Eine Aufhebung des gemeinsamen Mietverhältnisses ist ein recht einfaches Verfahren und wird am häufigsten durchgeführt, wenn sich ein Ehepaar scheiden lässt. Sie werden gemeinsame Mieter, bis die Immobilie verkauft oder das Eigentum vollständig von einer Person auf die andere übergeht. Das gemeinsame Mietverhältnis gilt normalerweise für das Eigentum an Grundstücken, kann jedoch in einigen Fällen auch für Geld oder andere Wertgegenstände gelten.
Die Folge der gemeinschaftlichen Miete, die auch als gemeinschaftliches Mietverhältnis mit Hinterbliebenenrecht bezeichnet wird, besteht darin, dass beim Tod einer Person das Eigentum an der Immobilie automatisch auf die überlebende(n) Person(en) übergeht. Der gemeinsame Mietvertrag muss die Absicht eines gemeinsamen Mietverhältnisses deutlich erkennen lassen; zum Beispiel sollte es so etwas wie „an John A. und Jane A. als gemeinsame Mieter mit Hinterbliebenenrecht und nicht als gemeinsame Mieter“ sagen. Dies ist besonders wichtig, um Fehlinterpretationen in US-Bundesstaaten zu vermeiden, in denen der Begriff „Mitmieter“ gleichbedeutend mit „Tenancy in Common“ ist.
Das Verfahren zur Aufhebung des gemeinschaftlichen Mietverhältnisses beginnt damit, dass eine Person einen Antrag auf Aufteilung stellt, ein Rechtsanspruch, den die andere Person oder die Personen im gemeinschaftlichen Mietverhältnis nicht aufheben können. Können sich die Mitmieter untereinander nicht einigen, wie die Immobilie aufgeteilt werden soll, wird die Sache vor Gericht gebracht. Das übliche Ergebnis ist, dass das Gericht anordnet, dass die Immobilie in Teile geteilt wird und jeder Person einen gleichwertigen Teil zugesprochen wird, oder die Immobilie wird verkauft und der Verkaufserlös wird zu gleichen Teilen zwischen den Parteien aufgeteilt. Dies gilt unabhängig von einem Beitrag der einzelnen Parteien zum Kaufpreis der Immobilie.
Will eine Partei während der Aufhebung des gemeinsamen Mietverhältnisses die anderen Anteile an der Immobilie erwerben, muss die Immobilie nicht öffentlich veräußert werden. Eine andere Möglichkeit, einen Verkauf zu vermeiden, der normalerweise im Wege einer öffentlichen Versteigerung stattfindet, besteht darin, dass mehrere Mitmieter ihre Anteile an der Immobilie zusammenlegen, um die Mehrheitsbeteiligung zu beanspruchen. Allerdings erlauben nicht alle US-Bundesstaaten diese Maßnahmen. Während des Aufhebungsverfahrens können Mitmieter, die höhere Aufwendungen als ihren Anteil an der Immobilie bezahlt haben, beispielsweise für die Instandhaltung der Immobilie, vom Gericht Kredite erhalten, insbesondere wenn ihre Ausgaben die Immobilie erhöht haben Wert.