Eine Versicherungsprämienrückerstattung liegt vor, wenn eine Versicherungszahlung ganz oder teilweise an die Person zurückerstattet wird, die die Zahlung geleistet hat. Diese Art der Rückerstattung kann für eine Reihe verschiedener Versicherungen gewährt werden, darunter Kfz-Versicherungen, Krankenversicherungen, Lebensversicherungen oder private Hypothekenversicherungen. Eine Versicherungsgesellschaft wird jedoch in der Regel niemals eine Rückerstattung ohne schriftliche Aufforderung des genannten Versicherten senden. Denken Sie also daran, wenn Umstände zu einer Versicherungsrückerstattung geführt haben.
Die häufigste Art der Rückerstattung der Versicherungsprämie erfolgt, wenn eine Versicherung für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen wird, die Person, die die Versicherung abgeschlossen hat, diese jedoch vor Ablauf dieses Zeitraums kündigt. Dies ist nur möglich, wenn die Versicherung nicht in Anspruch genommen wurde; Wenn die Versicherungsgesellschaft aus irgendeinem Grund Geld aus der Police ausgezahlt hat, besteht keine Möglichkeit, eine Versicherungsprämie zurückerstattet zu bekommen. Wenn die Police jedoch für ein Jahr abgeschlossen wurde und die Jahresprämie im Voraus bezahlt wurde und die Person die Police nach einigen Monaten kündigt, ohne sie in Anspruch genommen zu haben, hat sie möglicherweise Anspruch auf eine anteilige Rückerstattung der Versicherungsprämie sofern in den Versicherungsunterlagen nicht anders angegeben.
Eine FHA-Hypothekenversicherungsprämienrückerstattung ist ein weiteres häufiges Beispiel. Diese Art von Bundesprogramm ermöglicht es Einzelpersonen, ein Haus zu kaufen, ohne zwanzig Prozent zu senken, aber sie müssen dann eine private Hypothekenversicherung (PMI) abschließen. Der Käufer muss den PMI weiter zahlen, bis das Eigenkapital im Haus mindestens zwanzig Prozent beträgt. Zu diesem Zeitpunkt kann der PMI storniert werden. Wenn Personen vor dem erwarteten Zeitraum zwanzig Prozent Eigenkapital im Eigenheim erreichen, können sie in der Regel eine teilweise Rückerstattung der Prämie der privaten Hypothekenversicherung verlangen.
Um Anspruch auf eine Rückerstattung der Versicherungsprämie zu haben, ist es in der Regel erforderlich, sich an das Unternehmen zu wenden, das die Police besitzt, und deren Stornierung zu beantragen. In der Regel muss man ein Formular ausfüllen und unterschreiben und sollte innerhalb weniger Tage bis Wochen einen Scheck mit dem anteiligen Erstattungsbetrag erhalten. Dies bedeutet, dass nicht die gesamte Prämie zurückerstattet wird, sondern lediglich der Betrag, der aufgrund der Versicherungsdauer nicht „verbraucht“ wurde. Dieser Betrag kann deutlich niedriger sein als die Prämie, aber es lohnt sich trotzdem, sich beim Unternehmen zu erkundigen, ob die Anspruchsberechtigung besteht.