Wenn eine Person Opfer eines Betrugs geworden ist, kann sie bei der zuständigen Behörde in ihrer Gerichtsbarkeit Anzeige erstatten, um ein Ermittlungsverfahren und möglicherweise eine Strafverfolgung einzuleiten; Dieser Bericht wird oft als Betrugsvorwurf bezeichnet. Eine Person kann auch eine Klage einreichen, wenn sie nicht schikaniert wurde, aber Informationen zu einem Betrugsfall hat. Menschen reichen aus vielen verschiedenen Gründen Klagen wegen Betrugs ein. Beispielsweise können Ansprüche im Zusammenhang mit Kreditkarten-, Computer-, Sozialversicherungs-, Versicherungs- oder Wertpapierbetrugssituationen geltend gemacht werden. Das Verfahren, nach dem eine Person eine Klage wegen Betrugs einreichen muss, kann jedoch je nach Art des Betrugs und der Gerichtsbarkeit, in der er stattgefunden hat, unterschiedlich sein.
Betrugsansprüche sind Dokumente, die Personen einreichen, um betrügerische Aktivitäten zu melden. Wenn eine Person beispielsweise Opfer eines Internet- oder Kreditkartenbetrugs geworden ist, kann sie diese Art von Klage einreichen. Eine Person kann ein solches Dokument auch einreichen, wenn sie Informationen über einen Fall von Sozialhilfe- oder Versicherungsbetrug hat. Auch Unternehmen können Betrugsansprüche geltend machen. Beispielsweise kann ein Unternehmen diese Art von Meldung einreichen, wenn einer seiner Mitarbeiter des Betrugs bei der Gehaltsabrechnung verdächtigt wird.
Menschen reichen in der Regel Betrugsansprüche bei einer Art von Autorität in ihrer Gerichtsbarkeit ein. Eine Person kann diese Art von Meldung beispielsweise bei Strafverfolgungsbehörden einreichen. In einigen Fällen ist jedoch eine andere Art von Behörde für die Annahme und Bearbeitung von Betrugsfällen zuständig. Die mit der Entgegennahme dieser Meldungen betraute Behörde hängt in der Regel von der jeweiligen Gerichtsbarkeit ab.
Oftmals gibt es spezielle Hotlines für Personen, die Sozialhilfe- oder Versicherungsbetrug melden wollen. Eine Wertpapier- und Börsenbehörde akzeptiert häufig Betrugsansprüche, die Wertpapiere und Broker betreffen. Wenn jemand Internetbetrug in einigen Gerichtsbarkeiten melden möchte, kann er dies normalerweise über ein Beschwerdezentrum tun, das speziell für den Umgang mit Internetkriminalität eingerichtet wurde.
Manchmal reicht eine Person einen Betrugsantrag bei mehr als einer Organisation ein. Er könnte sich beispielsweise dafür entscheiden, eine Anzeige bei seiner örtlichen Polizeibehörde sowie bei der für die Untersuchung von Internetbetrugsmeldungen zuständigen Behörde einzureichen. Er könnte sogar eine Forderung bei seinem Bankinstitut oder Kreditkartenunternehmen einreichen. Wenn eine Person beispielsweise Opfer von Kreditkartenbetrug wird, muss sie dies wahrscheinlich den örtlichen Strafverfolgungsbehörden sowie seinem Kreditkartenunternehmen und möglicherweise Verbraucherkreditauskunfteien in seiner Nähe melden.