Was sind die Vorteile der Einreichung einer vorläufigen Patentanmeldung?

In der Welt der Patente ist der Anmeldetag des Patents einer der Schlüssel für eine erfolgreiche Patentanmeldung. Die Partei, die zuerst das Patent für eine bestimmte Erfindung anmeldet, kann behaupten, der Erfinder zu sein und die nachfolgenden Belohnungen ernten. Ab 1995 wurden provisorische Patente für Patentanmelder in den USA (US) als Option angeboten. Sie bieten Kosteneinsparungen, Zeitvorteile, Laufzeitvorteile und fördern eine frühzeitige Kommerzialisierung. Sie wurden entwickelt, um US-Patentanmelder mit ausländischen Anmeldern gleichzustellen.

Vorläufige Patente werden für ein Jahr erteilt. Innerhalb dieses Jahres muss beim United States Patent and Trademark Office (USPTO) ein Antrag auf ein nicht vorläufiges Patent eingereicht werden. Bei der Prüfung des nicht vorläufigen Patents wird das Datum der vorläufigen Patentanmeldung zur Feststellung der Patentfähigkeit herangezogen. Wird ein Patent erteilt, beginnt die 20-jährige Patentlaufzeit mit dem Datum der nicht vorläufigen Patentanmeldung.

Eine vorläufige Patentanmeldung erfordert deutlich weniger finanzielle Investitionen. Die Anmeldegebühren sind geringer und das Antragsverfahren selbst ist einfacher. Die vorläufige Patentanmeldung stellt nicht so viele Anforderungen wie die vollständige Anmeldung. Es sind beispielsweise keine förmlichen Ansprüche, Eide oder Erklärungen erforderlich. Darüber hinaus ist keine Offenlegung von Informationen oder eine Erklärung zum Stand der Technik erforderlich.

Um die Vorteile des früheren Anmeldedatums in Anspruch nehmen zu können, muss das nicht vorläufige Patent durch die vorläufige Patentanmeldung durch eine vollständige Beschreibung der Erfindung und die vollständige Erklärung zum Schutzumfang der Erfindung angemessen unterstützt werden. Nur der gemeinsame Gegenstand der beiden Anmeldungen genießt das frühere Datum der vorläufigen Patentanmeldung.

Zusätzlich zu den Kosten- und Zeitvorteilen der vorläufigen Patentanmeldung kann die Erfindung vermarktet und in allen beschreibenden Materialien als „Patent angemeldet“ bezeichnet werden. Als solcher könnte ein Erfinder eine vorläufige Patentanmeldung einreichen und gleichzeitig Investoreninteresse wecken oder andere Forschungsgelder aufbringen. Zusätzliche Erfindungen und Ansprüche, die in einem Zeitraum von 12 Monaten nach der ursprünglichen Füllung entdeckt werden, würden separate vorläufige Patentanmeldungen erfordern oder in die nicht vorläufigen Patentanmeldungen aufgenommen werden, ohne dass das frühere Patentanmeldungsdatum genutzt wird.

Einige Vorsichtsmaßnahmen sind angebracht. Wird ein nicht vorläufiges Patent nicht innerhalb von 12 Monaten eingereicht, kann die vorläufige Patentanmeldung als Stand der Technik angesehen werden. Auch für Geschmacksmuster werden keine nicht vorläufigen Patente erteilt. Vorläufige Patentanmeldungen können ohne gesonderte Anmeldung durch Einreichung eines bewilligungsfähigen Antrags auf eine solche Umwandlung in nicht vorläufige Anmeldungen umgewandelt werden. Das frühere vorläufige Anmeldedatum geht bei diesem Verfahren verloren.