Wenn Sie erwägen, die Scheidung einzureichen, fragen Sie sich vielleicht, ob Sie einen Scheidungsgrund finden müssen, um Ihren Fall einzuleiten. Traditionell mussten Paare eheliches Fehlverhalten nachweisen, um ihre Ehe zu beenden. Dies war der Grund bzw. die Rechtsgrundlage, warum die Gerichte die Auflösung der Ehe zulassen sollten. Bei dieser Methode wäre es dem „unschuldigen“ Ehepartner erlaubt, sich von dem Ehepartner scheiden zu lassen, der des Fehlverhaltens „schuldig“ war.
Heute jedoch erlauben nur 35 Staaten noch Paaren, eine Schuldscheidung zu erwirken. In diesen Staaten ermöglicht die Suche nach einem Scheidungsgrund einem Paar, die Ehe ohne die obligatorische Trennungszeit zu beenden, die oft für eine unverschuldete Scheidung erforderlich ist. Manchmal muss der Ehegatte, der für das Ende der Ehe rechtlich verantwortlich befunden wurde, auch einen Teil des Kriegsvermögens einbüßen oder einen höheren Unterhaltsbetrag zahlen.
Ehebruch ist erwartungsgemäß einer der häufigsten Scheidungsgründe. Da die Gerichte jedoch Beweise verlangen, wenn Sie behaupten möchten, dass Ihr Ehepartner eine Affäre hat, ist dies auch einer der schwierigsten Wege, um eine Scheidung zu erwirken. Wenn Ihr Ehepartner sich weigert, sein sexuelles Fehlverhalten anzuerkennen, kann der gerichtliche Beweis des Ehebruchs ein langwieriger Prozess sein.
Grausamkeit ist ein weiterer Grund, der oft als Scheidungsgrund angegeben wird. Wenn Ihr Ehepartner Sie körperlich und/oder emotional missbraucht, erkennen die Gerichte an, dass es nicht in Ihrem Interesse ist, verheiratet zu bleiben. Wenn Sie Grausamkeit als Grund geltend machen möchten, werden Sie möglicherweise aufgefordert, Unterlagen über die Verletzungen vorzulegen, die Ihr Ehepartner verursacht hat, oder Zeugen zu benennen, um sein missbräuchliches Verhalten auszusagen.
Andere mögliche Scheidungsgründe sind Verlassenheit, Gefängnishaft, unheilbare Geisteskrankheit oder körperliche Unfähigkeit. Diese Umstände sind in der Regel leichter nachzuweisen als die anderen als Begründung angeführten Gründe, dennoch benötigen Sie zur Wahrung Ihrer Interessen während des Scheidungsverfahrens eine qualifizierte Rechtsvertretung.
Gelegentlich haben beide Ehegatten ein eheliches Fehlverhalten begangen, das als Scheidungsgrund dienen kann. Ein Ehemann, der seine Frau körperlich missbraucht, macht sich der Grausamkeit schuldig, aber seine Frau ist auch des Ehebruchs schuldig, wenn sie eine Affäre mit einem Arbeitskollegen hat. In diesem Fall verwenden die Gerichte eine Doktrin, die als „vergleichende Rechtschaffenheit“ bekannt ist, um festzustellen, wer im Scheidungsverfahren am wenigsten schuldig ist.
Natürlich erkennen auch die Gerichte an, dass eine Ehe manchmal einfach nicht funktioniert. Wenn Sie eine unverschuldete Scheidung beantragen, muss die Person, die die Scheidung beantragt, nicht beweisen, dass ihr Ehepartner eines Fehlverhaltens schuldig ist. Es muss nur festgestellt werden, dass die beiden Parteien nicht mehr miteinander auskommen und festgestellt haben, dass ihre Ehe ihre unüberbrückbaren Differenzen nicht überleben kann. Schuldlose Scheidungen wurden erstmals in den 1970er Jahren populär. Heute fallen die meisten Scheidungsverfahren in diese Kategorie.