Die verschiedenen Arten von Kindergeld variieren in der Regel von Familie zu Familie, je nach den gegenwärtigen oder erwarteten Umständen. Das Kindergeld wird nicht dem Kind selbst, sondern den Eltern oder dem Vormund zur Unterstützung bei der Erziehung des Kindes gewährt. Die Art der Leistung kann vom Zustand des Vormunds abhängen, beispielsweise für einen unverheirateten Elternteil, einen arbeitslosen Vormund oder eine schwangere Mutter. Auch die Lebensumstände und das gegenwärtige Alter eines Kindes können sich auf die Höhe des Kindergeldes auswirken.
Das Kindergeld ist in der Regel steuerfrei, so dass sowohl der Vormund als auch das Kind den gegebenen Betrag voll in Anspruch nehmen können. Um Kindergeld in Anspruch nehmen zu können, müssen Vormunde ein Kind oder Kinder haben, die als solche qualifiziert sind. In den USA gilt ein Bürger als Kind, wenn er unter 18 Jahre alt ist oder ein High-School-Student unter 19 Jahren ist. Wenn ein Erwachsener vor dem 22. Lebensjahr behindert ist, gilt er auch als Kind. Jeder Vormund, der Kinder mit diesen Erkrankungen betreut, kann Kindergeld beantragen. Im Vereinigten Königreich kann ein Vormund auch Kindesunterhalt beantragen, wenn sein Kind unter 20 Jahren in einer Vollzeitausbildung eingeschrieben ist und nicht zum Familieneinkommen beitragen kann.
Ein Kind kann auch eigene Leistungen beanspruchen, wenn sein Vormund nicht in der Lage ist, seinen Bedarf zu decken. Ein Rentner oder ein Senior kann sein Kindergeld beantragen, sofern er für eine bestimmte Dauer erwerbstätig war und seine Steuern bezahlt hat. Auch Kinder mit behinderten Erziehungsberechtigten können ihre Leistungen in Anspruch nehmen, sowie solche, deren Erziehungsberechtigte bereits verstorben sind. Abgesehen von der Altersqualifikation sollte das Kind auch unverheiratet sein, um Anspruch auf die Leistungen zu haben.
Ein Unterhaltsberechtigter muss kein Blutsverwandter des Vormunds sein, um Anspruch auf Kindergeld zu haben; Adoptiv- und Stiefkinder sind ebenfalls enthalten. Auch Pflegeeltern können für jedes Pflegekind Kindergeld beanspruchen. Der zu zahlende Betrag kann je nach Politik eines Landes oder dem Betrag, den ein Vormund durch eine andere Art von Leistung erhält, variieren. In einigen Policen wird jedem nachfolgenden Kind entweder ein steigender oder ein sinkender Betrag zugewiesen.
Das Kindergeld wird höchstwahrscheinlich nach einer bestimmten Zeit eingestellt, wenn das Kind stirbt oder ein bestimmtes Alter erreicht hat. In vielen Ländern werden Vormunde und Familien einer Bedürftigkeitsprüfung unterzogen, um festzustellen, ob sie Anspruch auf Kindergeld haben. Bestimmte Faktoren wie Jahreseinkommen, Anzahl der Kinder und Leistungsfähigkeit werden berücksichtigt. In Irland kann ein Vormund bereits nach der Geburt des Kindes Kindergeld beantragen. Bei Mehrlingsgeburten, wie z. B. bei Zwillingen oder Vierlingen, können Sonderbeihilfen gewährt werden.