Es gibt viele Möglichkeiten der Krankenversicherung mit unterschiedlichen Auswirkungen auf die jeweilige Wahl des Versicherungsschutzes und die Lebensumstände der Person, die den Krankenversicherungsschutz beantragt. Die verfügbaren Krankenversicherungspläne sind in der Regel in drei Kategorien unterteilt, darunter die Health Maintenance Preferred Organization (HMO), eine Art Krankenversicherungsplan, der dem Versicherten nur die Möglichkeit gibt, einen Hausarzt aus einem vorgegebenen Pool von bereits verfügbaren Ärzten auszuwählen im Netzwerk dieser speziellen Versicherungsgesellschaft. Eine andere Art von Krankenversicherungsplan ist die Preferred Provider Organization (PPO), ein Plan, der weniger starr ist als der HMO, da er dem Versicherten die Möglichkeit gibt, entweder einen Arzt im Netz der Versicherungsgesellschaft oder einen Arzt zu konsultieren, der ist nicht. Der Krankenversicherungsplan mit hohem Selbstbehalt (HDHP) ist noch weniger restriktiv als die anderen beiden in dem Sinne, dass der Versicherte die Möglichkeit hat, sowohl für das Rezept als auch für die Gesundheitskosten einen hohen Selbstbehalt zu zahlen, wonach der Versicherte nicht mehr verpflichtet ist, irgendwelche Zahlungen. Es ist die Dynamik zwischen diesen Krankenversicherungen in Bezug auf ihre Bestimmungen, die sich auf die Zuzahlung der Krankenversicherungen auswirken.
Die Bedingungen in einem HMO-Krankenversicherungsplan wirken sich in dem Sinne auf die Zuzahlung der Krankenversicherung aus, dass für die Inanspruchnahme einer Gesundheitsleistung im Rahmen dieses Plans normalerweise eine festgelegte Zuzahlung festgelegt wird. Diese genaue Höhe der Zuzahlung wird von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft festgelegt. Solche Pläne berechnen normalerweise unterschiedliche Zuzahlungen für die Behandlung verschiedener Arten von Ärzten im Rahmen des Plans, selbst wenn sie innerhalb des Krankenversicherungsnetzes sind. Daher unterscheidet sich die Zuzahlung für einen Hausarzt von der Zuzahlung für die Geburtshilfe.
Im Rahmen des PPO-Plans sind die Faktoren, die sich auf die Zuzahlung der Krankenkassen auswirken, auch kassenspezifisch und die Rückstellungen für die verschiedenen Pläne. In diesem speziellen Krankenversicherungsplan zieht die Wahl, entweder einen Arzt innerhalb des Versicherungsnetzes oder außerhalb des Versicherungsnetzes aufzusuchen, unterschiedliche Zuzahlungssätze nach sich. Die Konsultation eines Arztes außerhalb des Netzwerks führt in der Regel zu einer Selbstbeteiligung, die mit 40 Prozent der anfallenden Gesamtkosten berechnet werden kann.
Beim HDHP-Plan gelten andere Faktoren, die sich auf die Selbstbeteiligung der Krankenversicherung auswirken, da der Versicherte bis zur Erfüllung des Selbstbehalts aufgrund einer der zugelassenen Gesundheitsleistungen nicht zur Selbstbeteiligung verpflichtet ist. Es gibt jedoch Umstände, unter denen die Person möglicherweise zur Zahlung der Differenz des Restbetrags aufgefordert wird bzw. die Erstattung verweigert wird. Zum Beispiel kann die Person den zulässigen Betrag für ein Verfahren überschreiten oder sich an einigen Verfahren beteiligen, ohne zuvor eine Erlaubnis einzuholen.