Welche Verfahren sind normalerweise im Versicherungsschutz für Zahnärzte enthalten?

Im Allgemeinen decken die meisten Zahnversicherungen nur Behandlungen ab, die als medizinisch notwendig erachtet werden. Dazu gehören oft präventive Zahnbehandlungen wie regelmäßige Kontrollen und Reinigungen. Auch routinemäßige zahnärztliche Arbeiten, die sich auf die Erhaltung der Zähne und des Zahnfleisches konzentrieren, werden oft abgedeckt und umfassen normalerweise Füllungen, Zahnextraktionen und Kronen. Andere Behandlungsarten wie Wurzelbehandlungen, Zahnersatz und Zahnspangen können nur teilweise abgedeckt werden. Die Deckung des Zahntarifs hängt normalerweise vom gewählten Tarif ab, wobei die teureren Policen normalerweise mehr Verfahren abdecken.

Schon der einfachste Plan umfasst in der Regel eine regelmäßige Vorsorge. Zum Beispiel werden Vorsorgeuntersuchungen in der Regel im Rahmen des typischen Plans abgedeckt, da die meisten Anbieter wissen, dass die Vorbeugung von Zahnproblemen für sie kostengünstiger ist als die Behandlung größerer Probleme, die nach mangelnder Routineversorgung auftreten. Daher werden Kontrollen und Reinigungen in der Regel vollständig bezahlt und sollten mindestens jährlich in Anspruch genommen werden. Die übliche Untersuchung beinhaltet oft die Erhaltung der Gesundheit des Zahnfleisches, nicht nur der Zähne, da Gingivitis und Zahnfleischrückgang leicht behandelt werden können, wenn sie frühzeitig erkannt werden. Zum Schutz von Zahnfleisch und Zähnen kann auch eine Fluoridbehandlung angeboten werden, daher wird diese Behandlung in der Regel von der Krankenkasse bezahlt.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich oft auch auf die Routineversorgung, wenn ein Problem bei einer Untersuchung festgestellt wird. Wird beispielsweise eine Kavität gefunden, wird die Füllung in der Regel von der Versicherung bezahlt. Auch Zahnextraktionen sind in der Regel versichert, wenn sie für die Mundgesundheit des Patienten notwendig sind. Kleine Eingriffe, wie das Auffüllen eines abgebrochenen Zahns, sind häufig auch in der Deckung des Zahnplans enthalten. Kronen, Zahnsteinentfernung und Zahnpolitur gehören in der Regel ebenfalls zu den routinemäßigen zahnärztlichen Eingriffen, so dass sie in der Regel zumindest teilweise von der Versicherung bezahlt werden.

In den meisten Fällen werden Mundoperationen nur teilweise von der Versicherung übernommen, es sei denn, der Plan ist besonders umfassend, in diesem Fall ist die Prämie wahrscheinlich recht teuer. Zum Beispiel zahlen die meisten Patienten für einen Wurzelkanal aus eigener Tasche, obwohl einige erschwingliche Pläne einen Teil davon bezahlen können, wenn dies medizinisch notwendig ist. Die typische Deckung des Zahnersatzes beinhaltet in der Regel zumindest eine teilweise Zahlung des Zahnersatzes, und es wird in der Regel empfohlen, dass ältere Patienten, die diesen in naher Zukunft benötigen, sich für einen Plan entscheiden, der die gesamten Kosten des Zahnersatzes abdeckt. Die übliche zahnärztliche Versicherung deckt zumindest den größten Teil der Kosten für Zahnspangen für Kinder, aber viele decken die Deckung nicht auf Zahnspangen für Erwachsene ab.