Wie erhalte ich eine EU-Marke?

Die Eintragung einer Marke der Europäischen Union (EU) erfolgt über das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) in Spanien. Der Bewerbungsprozess besteht aus drei Teilen: Prüfung, Veröffentlichung und Registrierung. Nach Abschluss der dritten Stufe besitzt eine Person oder ein Unternehmen in allen 27 Mitgliedsländern der EU ausschließliche Rechte an dieser EU-Marke.

Oft als Logo bezeichnet, kann eine Person oder Organisation eine einzigartige Art haben, Text zu schreiben oder ein Symbol zu verwenden, um eine Markenidentität zu etablieren oder zu schützen. Wenn diese einzigartige Marke als Marke registriert wird, werden Rechte gewährt, die eine ausschließliche Nutzung durch eine bestimmte Person ermöglichen. Ähnlich wie das US-Patent- und Markenamt ist das HABM die Organisation innerhalb der EU, die Anmeldungen bearbeitet und sie dann je nach Ergebnis ihrer Untersuchung als eingetragene EU-Marken ansieht oder nicht.

Der erste Schritt des Bewerbungsverfahrens ist die Prüfung, auch Review genannt. Die potenzielle EU-Marke wird recherchiert, um herauszufinden, ob es einen legitimen Fall gibt, einer bestimmten Partei ausschließliche Rechte zu gewähren. Bei positivem Ergebnis der Prüfung erfolgt im nächsten Schritt die Veröffentlichung des Antrags. Sobald eine Anmeldung veröffentlicht wurde, hat jeder Interessent, der Einspruch gegen die Eintragung einlegt, drei Monate Zeit, um einen Einspruchsanspruch einzureichen. Der letzte Schritt, der ein etwaiges Widerspruchsverfahren umfasst, wird als Eintragung bezeichnet.

Eine eingetragene EU-Marke hat Rechte in allen 27 Mitgliedsländern, und man muss das Recht zur Verwendung auf dem gesamten geografischen Markt beantragen. Wenn ein Unternehmen eine Marke nur in einem bestimmten Land oder einer bestimmten Region eintragen lassen möchte, ist eine nationale Marke möglicherweise die bessere Option. Alle oder die meisten EU-Länder haben Regierungsbehörden, die eine Marke nur innerhalb ihrer Grenzen registrieren.

Die EU-Marke ist das einzige Verfahren, das der Marke in der EU rechtlichen Schutz gewährt, so dass der Inhaber der Marke, wenn eine andere Person oder ein Unternehmen ein markenrechtlich geschütztes Design verwendet, das Recht hat, auf Schadensersatz zu klagen. Das HABM ist die einzige Organisation, die EU-weit Markenstatus gewähren kann. Das HABM wird vom Gerichtshof der Europäischen Union reguliert.

Für die Verwendung eines Firmennamens oder Logos besteht keine Verpflichtung zur Anmeldung des Markenstatus; es wird einfach nicht rechtlich geschützt. Das Zeichen kann jederzeit und während des gesamten Zulassungsverfahrens verwendet werden. Es besteht jedoch die Pflicht, eine EU-Marke innerhalb von fünf Jahren nach der Eintragung zu benutzen. Wird die Marke nicht fristgerecht genutzt, kann sie ausgesetzt oder widerrufen werden.