Anhang A, Teil des Formulars zur Steuererklärung für Einzelpersonen oder des Formulars 1040, ist eine Möglichkeit für Steuerzahler, Abzüge für den US-amerikanischen Internal Revenue Service (IRS) aufzuschlüsseln. Es ist der einfachste Weg, die Steuern, die der US-Regierung geschuldet werden, zu reduzieren, ohne eine direkte Gehaltskürzung vorzunehmen. Anhang A funktioniert, indem es einem Steuerzahler erlaubt, Beträge, die für bestimmte Dinge wie medizinische und zahnärztliche Versorgung, wohltätige Geschenke, andere Steuern und sonstige Ausgaben ausgegeben wurden, von seinem Einkommen abzuziehen; Dadurch wird der Betrag gesenkt, der an die Regierung gezahlt werden kann. Die Posten und Beträge, die von einem Steuerzahler abgezogen werden können, variieren gemäß dem Internal Revenue Code von Jahr zu Jahr.
Der beste Weg, um Abzüge nach Plan A zu erhalten, besteht darin, Aufzeichnungen über verschiedene Kategorien von Ausgaben zu führen. Erfüllen Sie dann ein bestimmtes Einkommensniveau und reichen Sie schließlich die Abzüge von Schedule A beim IRS gemäß den Berechnungen ein, die auf dem Schedule A-Formular selbst angegeben sind. Das Ausfüllen der Steuerformulare kann bei der Einreichung von Abzügen gemäß Schedule A etwas länger dauern, insbesondere da das lange Steuererklärungsformular 1040 verwendet werden muss; Es könnte jedoch einem Steuerzahler Geld sparen.
Um festzustellen, ob ein Steuerpflichtiger für die Abzüge gemäß Schedule A in Frage kommt, sollte er das Formular Zeile für Zeile durchgehen. Bestimmte Arzt- und Zahnarztkosten können abgezogen werden, wenn sie nicht von einer anderen Person oder Partei erstattet oder bezahlt wurden. Zu diesen medizinischen Ausgaben gehören Versicherungsprämien, verschreibungspflichtige Medikamente, Ärzte und eine Vielzahl anderer medizinischer Fachkräfte, Untersuchungskosten, Tests, medizinische Hilfsmittel, einige Gewichtsverlustprogramme und einige Programme zur Raucherentwöhnung – um nur einige zu nennen.
Die nächsten beiden Abschnitte in Anhang A behandeln Steuern und Zinsen, die vom Steuerzahler gezahlt werden. Einige staatliche und lokale Steuern, einschließlich Immobiliensteuern, können Teil der Abzüge gemäß Anhang A sein. Die meisten Bundessteuern können jedoch nicht abgezogen werden. Die Hypothekarzinsen können für ein ganzes Jahr abgezogen werden.
Wohltätige Geschenke sind ebenfalls Abzüge gemäß Anhang A. Wohltätigkeitsorganisationen, die religiöser, pädagogischer, literarischer oder wissenschaftlicher Natur sind, können abzugsfähige Beiträge erhalten. Spenden können in Form von Sach-, Bargeld- oder Auslagen erfolgen, die während der Freiwilligenarbeit bei einer Wohltätigkeitsorganisation anfallen. Auch Fahrten zu und von einer Wohltätigkeitsorganisation und eventuell anfallende Mautgebühren können zu einem Schedule A-Abzug werden – solange die Kosten nicht zurückgezahlt wurden.
Ein Schaden aufgrund von Feuer, Sturm, Diebstahl, Vandalismus, Autounfällen und Bootsunfällen kann ganz oder teilweise ebenfalls unter Anhang A abgezogen werden. Auch wenn Geld aufgrund einer insolventen Bank verloren gegangen ist, kann es ebenfalls abgezogen werden. Ausnahmen gelten wie immer; Daher ist es immer eine gute Idee, sich von einem Steuerfachmann oder Steueranwalt zu erkundigen, ob eine Ausgabe tatsächlich abzugsfähig ist.
Andere sonstige Abzüge umfassen Bildungsausgaben wie Kosten für Bücher, Studiengebühren, Laborgebühren, Fernkurse und Fahrten zu und von bestimmten Bildungsaktivitäten. Überprüfen Sie den IRS-Code, um die Einzelheiten zu erfahren. In einigen Fällen kann auch der Unterhalt eines ehemaligen Ehegatten abgezogen werden.
Es kann überwältigend sein, genau herauszufinden, ob eine Ausgabe abzugsfähig ist; Mit der richtigen Beratung durch einen erfahrenen Buchhalter, Rechtsanwalt oder Steuerfachmann lassen sich die meisten Fragen jedoch leicht beantworten. Gehen Sie im Zweifelsfall auf Nummer sicher. Abzüge nach Anhang A sollen den Steuerzahlern helfen, weniger Geld an die Regierung zu zahlen; aber niemand möchte sich wegen eines fragwürdigen Abzugs einer Steuerprüfung stellen.