Wie beantrage ich eine Namensänderung?

Es gibt viele Umstände, unter denen Sie eine Namensänderung beantragen möchten, einschließlich Scheidung und Heirat. Die Regeln für das Verfahren variieren stark von Gerichtsbarkeit zu Gerichtsbarkeit, aber in der Regel ist es ein zweistufiger Prozess, bei dem die entsprechenden Formulare ausgefüllt und diese Formulare mit allen erforderlichen Unterlagen an die zuständige Stelle zurückgesendet werden. Es gibt einige Einschränkungen bei der Einreichung eines Antrags auf Namensänderung, abhängig vom rechtlichen Status der Person, die die Namensänderung beantragt.

Der erste Schritt bei der Einreichung eines Antrags auf Namensänderung besteht darin, sich an das Gericht in der Gerichtsbarkeit, in der Sie leben, zu wenden und die entsprechenden Formulare vom Sachbearbeiter anzufordern. Den Formularen sollten Anweisungen zu den Regeln und der erforderlichen Dokumentation beigefügt sein. Normalerweise besteht die erforderliche Dokumentation nur aus einer beglaubigten Geburtsurkunde, aber andere Gerichtsbarkeiten verlangen manchmal zusätzliche Informationen, wie beispielsweise eine eidesstattliche Erklärung zur Namensänderung. Darüber hinaus ist in der Regel eine bescheidene Gerichtsgebühr für die Dienstleistung zu entrichten.

Die typische Petition für ein Formular zur Namensänderung erfordert, dass der Petent identifizierende Informationen wie den gegenwärtigen Namen, das Geburtsdatum und die Adresse des Petenten angibt. Der Petent muss dann die von ihm beantragte Namensänderung angeben, und wenn er noch nicht volljährig ist, muss angegeben werden, dass der Petent der Elternteil oder der gesetzliche Vormund des Kindes ist. Normalerweise sieht das Formular vor, dass mehrere Namen in einer einzigen Anmeldung geändert werden können, wie dies bei der Heirat einer Person mit mehreren Kindern erforderlich ist. Bevor Sie diese Formulare mit allen erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Partei einreichen, müssen Sie die Formulare auch zu Überprüfungszwecken notariell beglaubigen lassen.

Es gibt jedoch einige allgemeine Einschränkungen bei der Bewilligung eines Antrags auf Namensänderung. Wie oben erwähnt, darf die Person, die nicht volljährig ist, ihren Namen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigten ändern. Personen, die derzeit inhaftiert sind, ist es grundsätzlich untersagt, eine Namensänderung vorzunehmen. Wenn die Partei außerdem verpflichtet ist, sich selbst nach der Haftentlassung bei der Regierung als sexuelle Gewalttäter oder gewalttätige Partei zu registrieren, darf sie ihren Namen nicht ändern. Darüber hinaus muss jeder, der vor einer Straftat verurteilt wurde, im Allgemeinen zusätzliche Schritte unternehmen, um die Benachrichtigung der Regierung über die Namensänderung sicherzustellen.