Die meisten Länder befolgen die Urheberrechtsverordnung, die besagt, dass eine Schriftart, wie sie auf einem Bildschirm angezeigt oder über das Internet übertragen wird, keine künstlerische Schöpfung ist und daher nicht dem Urheberrecht unterliegt. Der Plan für die Gestaltungsstrategie einer Schrift gilt jedoch als künstlerisch und ist urheberrechtlich geschützt. Um eine Schriftart urheberrechtlich schützen zu können, muss ein Autor daher seine Pläne oder Bestandteile in einem Softwareprogramm aufbewahren. Softwareprogramme zum Schreiben von Schriftarten und Editoren für Outline-Schriftarten oder die mathematischen Codes, die die Form und Art einer Schriftart bestimmen, gelten als kreative Werke und sind als solche urheberrechtlich geschützt. Durch das Urheberrecht an den Komponenten einer Schriftart würde der Autor letztendlich eine Schriftart standardmäßig urheberrechtlich schützen.
Ein Softwareprogramm oder ein Editor für Outline-Schriftarten, das verkauft oder vertrieben wird, kann durch eine Lizenz geschützt sein. Die meisten Schriftautoren verwenden eine Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA). Dies ist ein vom Autor verfasstes Dokument, das die Rechte und Einschränkungen des Benutzers definiert. Obwohl es sich bei einem EULA um ein selbstgeschriebenes Dokument handelt, wird empfohlen, einen Anwalt zu konsultieren, um sicherzustellen, dass die verwendete Sprache die Rechte des Autors vollständig schützt. Darüber hinaus kann eine EULA in ihrem Herkunftsland anerkannt werden, aber die Vorschriften können sich über internationale Grenzen hinweg unterscheiden und EULAs werden nicht einheitlich anerkannt.
Obwohl Urheberrechte die am häufigsten verwendeten Schutzversionen sind, sind sie auch die vagesten. In einigen Ländern kann es sein, dass eine Schriftart oder ein Schriftbild durch ein Geschmacksmuster statt durch ein Urheberrecht geschützt wird. Das Geschmacksmuster ist eine nützliche, oft leistungsstarke Alternative, wenn man eine Schrift nicht urheberrechtlich schützen kann. Viele Länder betrachten ein Werk entweder ab dem Zeitpunkt seiner Erstellung oder bei der Registrierung bei der zuständigen Regierungsbehörde als durch ein Geschmacksmuster geschützt. Beispielsweise werden Werke, die in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union hergestellt wurden, automatisch in den ersten drei Jahren ihres Bestehens durch Geschmacksmuster geschützt; das Geschmacksmuster kann durch Eintragung um weitere 25 Jahre verlängert werden.
In den letzten Jahren haben zwei internationale Urheberrechtskonventionen das Urheberrecht für Menschen weltweit zugänglicher gemacht. Dies sind die Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst (Berner Übereinkunft) und das Allgemeine Urheberrechtsübereinkommen (UCC). Nach der Berner Übereinkunft können Urheber, die entweder Staatsangehörige oder Wohnsitz eines Mitgliedsstaates sind oder die Werke in einem Mitgliedsland erstmals oder innerhalb von 30 Tagen nach der Erstveröffentlichung veröffentlicht haben, Schutz sowohl nach der Berner Übereinkunft als auch nach dem UZK beanspruchen. Das UCC lässt ausdrücklich zu, dass alle Formalitäten in den Urheberrechtsgesetzen eines Mitgliedslandes durch das Urheberrechtszeichen erfüllt werden.
Internationale Verträge haben dazu beigetragen, die nationalen Urheberrechtsgesetze in einzelnen Mitgliedsländern zu verbessern. Sie setzen jedoch nicht die lokalen Gesetze des Erstellers außer Kraft. Wenn Sie eine Schriftart urheberrechtlich schützen möchten, ist es wichtig, sich über die Urheberrechtsgesetze des Gastlandes und die internationalen Abkommen, die es betreffen, zu informieren.