Der Ausdruck für alle Absichten und Zwecke oder für alle Absichten und Zwecke wird häufig unter verschiedenen Umständen verwendet. Es bedeutet tendenziell unter den meisten üblichen Umständen, in den meisten praktischen Situationen oder für praktische Zwecke. Eine andere Interpretation könnte in praktischen Situationen sein.
Der Ausdruck entstand in der Rechtssprache im 1500. Jahrhundert und wurde möglicherweise zum ersten Mal in Gerichtsverfahren in England verwendet. Der ursprüngliche Wortlaut könnte „in jeder Hinsicht, Konstruktion und Zweck“ gewesen sein. Einige weisen darauf hin, dass die Pluralisierung von „Absicht“ unnötig ist, da das Wort ohne „s“ am Ende im Singular oder Plural stehen kann, wie z. B. „seine Absicht“ oder „ihre Absicht“.
Im modernen Sinne könnte dieser Ausdruck im folgenden Beispiel verwendet werden. Eine Person führt ein Vorstellungsgespräch für eine Stelle, und der Chef möchte sie einstellen. Sie könnte sagen: „Wir müssen noch Ihre Referenzen überprüfen, aber in jeder Hinsicht gehört der Job Ihnen.“ Sofern die Zeugnisse des Bewerbers in Ordnung sind, hat er die Stelle bekommen und kann sich aus praktischen Erwägungen als angestellt betrachten.
Leider ist der Satz aufgrund der zahlreichen falschen Zitate oder Malapropismen, die an seiner Stelle verwendet werden, etwas komplizierter geworden. Eine übliche Substitution ist „für alle intensiven Zwecke“. Dies wird sehr häufig verwendet und bedeutet etwas, das der ursprünglichen Bedeutung von „für praktische Zwecke“ fast direkt entgegengesetzt ist.
Wenn die Person, die gerade für einen Job „für alle intensiven Zwecke“ eingestellt wurde, könnte man argumentieren, dass diese Person gerade für die Arbeit in einer Notaufnahme oder einer Intensivstation eingestellt wurde. Die Person könnte die Aussicht auf einen Job nur in intensiven oder sehr intensiven Situationen in Betracht ziehen. Nun, das ist wahrscheinlich nicht das, was der Sprecher meint, aber es verfälscht absichtlich die Bedeutung des ursprünglichen Satzes.
Ein weiterer mit diesem Satz verbundener Malapropismus ist „für alle intensiven und Zwecke“. Dies macht wirklich keinen Sinn, da „intensiv“ ein Adjektiv ist und nicht mit dem Nomen „Zwecke“ zusammenpasst. Manche Leute versuchen, dies zu beheben, indem sie sagen „für alle intensiven Zwecke“, und dies wird wiederum Probleme verursachen, da es in direktem Widerspruch zur ursprünglichen Bedeutung steht.
Obwohl einige moderne Online-Wörterbücher „für alle intensiven Zwecke“ jetzt als idiomatischen Ausdruck definieren, der „für alle Absichten und Zwecke“ bedeutet, macht es immer noch nicht viel Sinn. Selbst in seiner ursprünglichen Form ist der Satz etwas überflüssig. Absichten und Zwecke sind grundsätzlich ähnliche Wörter in der Definition und es kann ratsam sein, den Ausdruck einfach ganz zu vermeiden. Diejenigen, die es jedoch schriftlich oder mündlich verwenden möchten, sollten es richtig verwenden, damit die Bedeutung klar bleibt.