Was ist ein Antragsteller?

Wenn eine zivilrechtliche Klage eingereicht wird, wird die Person, die die Klage einleitet, als Petent bezeichnet. Das zur Einleitung oder Eröffnung eines Zivilverfahrens eingereichte Dokument wird je nach Gerichtsstand und Klagegrund als Petition oder Beschwerde bezeichnet. In beiden Fällen ist die Person, die die Klage einleitet, der Petent. Ein anderes Wort, das synonym mit Antragsteller verwendet wird, ist in vielen Fällen Kläger. Ein Petent kann auch jemand sein, der die Regierung selbst um Wiedergutmachung ersucht, wie in einer Petition vor dem Gesetzgeber.

Der Begriff „Petitioner“ wird verwendet, weil die Person im Wesentlichen das Gericht oder die Regierung um irgendeine Art von Rechtsbehelf „beantragt“. Häufige Beispiele für Zivilklagen, die von einem Petenten eingeleitet werden, sind eine Scheidung, eine Klage wegen geringfügiger Forderungen oder eine Adoption. Jedes Mal, wenn jemand das Gericht auffordert, etwas zu tun oder jemanden zu unterlassen, etwas zu tun, muss zuerst eine Petition oder Beschwerde eingereicht werden. Es kann mehr als einen Petenten geben, beispielsweise wenn ein Ehemann und eine Ehefrau gemeinsam die Adoption eines Kindes beantragen.

In einer Zivilklage, bei der ein Antrag oder eine Beschwerde eingereicht wird, wird die andere Partei oder die Gegenpartei als Beklagter oder Beklagter bezeichnet. Wenn es sich bei dem eingereichten Originaldokument um eine Beschwerde handelt, wird die Gegenpartei in der Regel als Beklagter bezeichnet. Handelt es sich bei dem ursprünglichen Plädoyer um eine Petition, wird die Gegenpartei in der Regel als Beklagter bezeichnet.

Ein Petent kann auch jemand sein, der die Regierung um Wiedergutmachung ersucht, indem er den Gesetzgeber, den Senat oder sogar den Stadtrat ersucht. Es kann eine Petition eingereicht werden, in der die Regierung aufgefordert wird, etwas zu tun oder zu ändern. Es kann auch eine Petition eingereicht werden, in der der Regierung mitgeteilt wird, dass die Petenten eine bestimmte Vorgehensweise ablehnen, die die Regierung ergriffen hat oder zu ergreifen beabsichtigt.