Denkmalgeschützte Immobilien sind eine Klasse oder Art von abschreibungsfähigen Immobilien, die nicht mehr als die Hälfte der Zeit für geschäftliche Zwecke genutzt werden. Nahezu jede Art von Betriebsvermögen kann als denkmalgeschütztes Objekt betrachtet werden, wenn es dieses grundlegende Kriterium erfüllt. Einige Beispiele für Vermögenswerte, die als diese Art von abschreibungsfähigem Eigentum gelten können, sind Fahrzeuge, Mobiltelefone oder Desktop- und Laptop-Computer.
Der Hauptgrund für die Unterscheidung zwischen denkmalgeschützten Immobilien und anderen abschreibungsfähigen Vermögenswerten besteht darin, dass der Abschreibungsbetrag, den ein Unternehmen für Immobilien geltend machen kann, die nicht als überwiegend oder zentral für den Geschäftsbetrieb angesehen werden, begrenzt sind. Da die Vermögenswerte während des Steuerjahres nicht mehr als fünfzig Prozent der Betriebszeit des Unternehmens aktiv genutzt werden, unterliegen sie einer anderen Abschreibungstabelle und einer anderen Steuertabelle. Die genauen Formeln zur Berechnung des Abschreibungssatzes für denkmalgeschützte Immobilien werden von einer Finanzbehörde zur nächsten unterschiedlich sein, ebenso wie die Art und Weise, wie die Höhe der für die laufende Steuerperiode geschuldeten Steuern ermittelt wird.
Bei der Qualifizierung eines Vermögenswerts als denkmalgeschütztes Eigentum geht es nicht darum, bestimmte Vermögenswerte zu identifizieren und zu deklarieren, dass diese Vermögenswerte immer zu dieser bestimmten Klasse abschreibungsfähiger Immobilien gehören. Die meisten Finanzbehörden bieten spezifische Richtlinien, um festzustellen, ob ein bestimmter Vermögenswert mehr als die Hälfte der Zeit direkt mit dem Kerngeschäft eines Unternehmens verbunden ist. Jeder Vermögenswert, der nicht nachweislich über diese XNUMX-Prozent-Schwelle hinaus genutzt wird, muss für steuerliche Zwecke als gelistet betrachtet werden.
Es gibt verschiedene Arten von Vermögenswerten, die als denkmalgeschütztes Eigentum gelten können. In diese Klasse fallen auch Personenkraftwagen, die zeitweise zum Transport von Firmenpersonal oder Besuchern zu und von einem Flughafen verwendet werden. Immobilien, die zur Unterhaltung oder Erholung bei Veranstaltungen wie vom Unternehmen gesponserten Abendessen für Mitarbeiter genutzt werden, würden ebenfalls als denkmalgeschütztes Eigentum betrachtet. Auch Computer oder Mobiltelefone, die von Mitarbeitern nur außerhalb ihres Hauptarbeitsplatzes genutzt werden, gelten häufig als denkmalgeschützt und nicht als Wohneigentum.
Steuerbehörden stellen in der Regel spezifische Richtlinien zur Verfügung, um festzustellen, ob ein bestimmter Vermögenswert ordnungsgemäß als denkmalgeschütztes Eigentum eingestuft werden kann. Obwohl diese Richtlinien von Land zu Land unterschiedlich sein können, enthalten die meisten Formeln, mit denen festgestellt werden kann, ob der Vermögenswert tatsächlich weniger als die Hälfte des aktuellen Steuerzeitraums für geschäftliche Zwecke verwendet wird. Wenn festgestellt wird, dass der Vermögenswert mehr als die Hälfte der Zeit genutzt wird, gilt er als überwiegender Vermögenswert und wird bei der Berechnung des Abschreibungssatzes und der für das jeweilige Steuerjahr anfallenden Steuern wie ein typischer Betriebsgegenstand behandelt.