Was ist eine wandelbare Risikolebensversicherung?

Die wandelbare Risikolebensversicherung ist eine Art von Versicherungsschutz, der in eine vollständige oder dauerhafte Versicherungspolice umgewandelt werden kann, sofern die geltenden Bedingungen erfüllt sind. Obwohl nicht mit jeder Art von Risikolebensversicherungspolice angeboten, ist die Wandelrisikoversicherung häufiger geworden als in den letzten Jahren. Wandelversicherungen können sich auf viele verschiedene Deckungsarten beziehen, konzentrieren sich jedoch tendenziell auf die Ausstellung von Lebensversicherungen.

Einer der Vorteile einer wandelbaren Risikolebensversicherung besteht darin, dass der Versicherer durch die Bedingungen der Risikolebensversicherung verpflichtet ist, den Versicherungsschutz zu erneuern, auch wenn sich der Gesundheitszustand des Versicherten ändert. In vielen Fällen bedeutet dies, dass der Versicherungsschutz, solange die Zahlungen fristgerecht erfolgen und ansonsten den Bedingungen der Police entsprechen, in vollem Umfang erhalten bleibt.

Neben der Sicherstellung des Fortbestands der Laufzeitendeckung bietet eine wandelbare Risikolebensversicherung auch die Möglichkeit, die Police von einem Laufzeitformat auf ein ganzes Format aufzurüsten. Dies ist in der Regel bei wandelbaren Risikolebensversicherungen der Fall. Unter der Voraussetzung, dass der Versicherte die in der Police festgelegten Richtlinien erfüllt, kann es möglich sein, die Laufzeitdeckung zu bestimmten Zeitpunkten während der Versicherungsdauer in eine ganze Lebensversicherung umzuwandeln. Diese Art des Umwandlungsprivilegs ermöglicht es Personen, mit einer relativ kostengünstigen Lebensversicherungspolice zu beginnen, die Deckung jedoch später in eine ganze Lebensversicherung umzuwandeln, ohne zusätzliche Überprüfungsprozesse durchlaufen zu müssen.

Im Allgemeinen wird die Wandelrisikoversicherung als Beispiel für einen garantierten, erneuerbaren Versicherungsschutz verstanden. Das heißt, solange die Zahlungen fristgerecht erfolgen, wird der Vertrag nicht gekündigt und die Option zum Umtausch bleibt weiterhin möglich. Es ist jedoch zu beachten, dass die Umwandlung einer Laufzeitpolice in eine Vollkaskoversicherung in der Regel nicht obligatorisch ist. Wenn der Versicherte dies wünscht, kann der Versicherungsschutz als Dauerpolice bestehen bleiben, solange der Versicherte lebt.