Es gibt verschiedene Arten von Ferienhausversicherungen, und die Auswahl einer Police hängt von einer Reihe von Faktoren und der Gerichtsbarkeit ab, in der das Ferienhaus steht. Eigentümer eines Ferien- oder Ferienhauses können ihr Ferienhaus möglicherweise zu ihrer aktuellen Hausbesitzerpolice hinzufügen, während andere möglicherweise eine separate Police für ihr Ferienhaus benötigen oder abschließen möchten. Einige Versicherer bieten spezielle Arten von Ferienhausversicherungen an, die auf die besonderen Bedürfnisse und Verbindlichkeiten einer Ferienhütte oder eines Ferienhauses eingehen und gleichzeitig die Kosten für den Versicherungsnehmer niedrig halten. Schließlich können diejenigen, die ein Ferienhaus mieten, während ihres Aufenthalts in ihrer Mietunterkunft durch ihre eigene Hausratversicherung abgesichert sein oder den zusätzlichen Schutz einer Reiseversicherung benötigen.
Für viele Besitzer eines Zweitwohnsitzes, der hauptsächlich für den Urlaub genutzt wird, ist eine separate Ferienhausversicherung möglicherweise nicht erforderlich. Stattdessen können die Eigentümer möglicherweise ihren Zweitwohnsitz in die Versicherungspolice ihres Haupteigentümers aufnehmen. Typischerweise umfasst der Versicherungsschutz sowohl Schäden am Feriendomizil als auch Haftpflichtschutz für den Fall, dass sich ein Gast auf dem Grundstück verletzt. In einigen Fällen möchten Eigentümer jedoch möglicherweise eine separate, spezialisierte Police erwerben. Dies kann daran liegen, dass das Ferienhaus aufgrund seiner Bauweise oder seines Standorts keinen Standardversicherungsschutz hat.
Die spezialisierten Ferienhausversicherungen bieten in der Regel einen etwas eingeschränkteren und spezifischeren Schadenschutz als die Standard-Hausbesitzerpolicen. Beispielsweise kann die Ferienhausversicherung den Versicherungsschutz auf bestimmte Ereignisse, wie z. B. einen Brand, beschränken, deckt jedoch keine Kanalisation oder Schäden an Außenbereichen ab. Da viele Eigentümer von Ferienhäusern ihre Immobilie regelmäßig verleihen oder vermieten, werden auch beim Abschluss einer Ferienhausversicherung besondere Haftungsüberlegungen getroffen. Hüttenbesitzer sollten mit ihrem Versicherungsfachmann über Pläne sprechen, ihr Ferienhaus mit anderen Personen zu vermieten oder zu tauschen. Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn der Eigentümer seine Immobilie bisher nicht vermietet und bereits versichert ist, da die Entscheidung zur Anmietung den aktuellen Versicherungsschutz beeinträchtigen kann.
Wer ein fremdes Feriendomizil vermietet, sollte ebenfalls seinen eigenen Versicherungsschutz prüfen. Die eigene Hausratversicherung kann unbeabsichtigte Schäden abdecken, die von ihnen selbst und ihren Familienangehörigen verursacht werden. Eine andere Möglichkeit ist der Abschluss einer Reiseversicherung, die die Kosten für unvermeidbare Situationen abdecken kann, in denen eine Reise in letzter Minute abgesagt werden muss. Beide Arten von Policen sind sehr unterschiedlich, daher kann es für einen Reisenden ratsam sein, vor der Anmietung eines Ferienhauses mit einem Versicherungsfachmann zu sprechen.