Eine der anerkanntesten Rechtsinstitutionen ist das „Verfahren durch die Jury“. Am häufigsten in Gerichtsbarkeiten mit einem kontradiktorischen Rechtssystem sieht das Jurysystem eine Entscheidung vor, die von einer unvoreingenommenen Jury aus Gleichaltrigen getroffen wird. Die Jury ist eine Körperschaft von Personen, die als Geschworene bekannt sind und die geschworen haben, die Beweise in einer Rechtssache anzuhören, festzustellen, was sie für Tatsachen halten und dadurch ein unparteiisches Urteil fällen.
Die Rolle der Jury besteht darin, als „Trier der Tatsachen“ zu agieren. Das bedeutet, dass die Jury bei der Beweisführung die Aufgabe hat, aus allen vorgelegten Beweisen die Wahrheit herauszufiltern. Die Geschworenen müssen auf der Grundlage von physischen Beweisen, Zeugenaussagen und der wahrgenommenen Glaubwürdigkeit von Zeugen entscheiden, was sie für wahr halten, und dann ein Urteil fällen, um die Angelegenheit beizulegen. Richter erfüllen die Rolle von Rechtsdolmetschern, indem sie Rechtsfragen beantworten, beispielsweise welche Beweismittel zulässig sind, welche Befragungslinien relevant sind und welche Verfahren angemessen sind.
Nachdem die Jury den Sachverhalt festgestellt hat, wird sie manchmal gebeten, ein Urteil oder eine Strafe zu verhängen oder vorzuschlagen. In Strafsachen besteht die Aufgabe einer Jury darin, festzustellen, ob ein Angeklagter schuldig oder nicht schuldig ist, und in einigen Gerichtsbarkeiten eine Strafe für die für schuldig befundenen Personen zu empfehlen oder auszusprechen. Die Aufgabe einer Jury in einem Zivilprozess besteht darin, festzustellen, ob eine Partei wie in einem Verfahren behauptet geschädigt wurde, und, wenn ja, ein Urteil zu erlassen, das meistens in Geld ausfällt.
Die Jury wird aus einem Pool zufällig ausgewählter Personen innerhalb einer Gerichtsbarkeit ausgewählt. Potenzielle Juroren aus diesem Pool werden in einem Verfahren namens voir dire befragt. Der Richter und die Anwälte dürfen unter bestimmten Umständen potenzielle Geschworene entfernen und diejenigen akzeptieren, die sie für fair und unparteiisch halten. In fast jedem Jurysystem ist Service Pflicht. Wenn eine Person zum Dienst berufen wird, muss sie dies unter Strafe tun.
In seltenen Fällen kann eine Jury während des Prozesses abgesondert oder isoliert werden. Dies geschieht, um die Jury in hochkarätigen Fällen unparteiisch zu halten. Damit die Geschworenen unparteiisch bleiben, dürfen sie wenig bis gar keinen äußeren Eindruck von dem vorliegenden Fall haben. Informationen, die von den Medien oder anderen weitergegeben werden, können das Produkt von Gerüchten sein oder rechtlich unzulässig sein. Der Kontakt mit solchen Informationen kann die Fakten des Falles verwirren und dazu führen, dass sich im Kopf eines Geschworenen Eindrücke bilden, die nicht als fair und unparteiisch gelten.
Manipulationen durch die Jury können in einigen Fällen zu einem Problem werden, beispielsweise im Zusammenhang mit organisierter Kriminalität oder wohlhabenden, hochrangigen Angeklagten. Versuche einer Partei, die Stimme eines Geschworenen in irgendeiner Weise zu bestechen, zu bedrohen, einzuschüchtern oder zu manipulieren, gefährden die Fairness des Geschworenensystems. Ein Richter kann die Beschlagnahme der Jury aus Gründen der Sicherheit und Unparteilichkeit der Geschworenen anordnen. Geschworene werden im Allgemeinen für die Dauer des Prozesses und der Beratungen in einem geeigneten Hotel oder Motel untergebracht, wenn der Richter diese Vorsichtsmaßnahme anordnet. Im abgesonderten Zustand dürfen die Juroren keinen unbeaufsichtigten Kontakt mit externen Informationsquellen haben und keinen Zugang zu den Nachrichten oder anderen Medien haben.
Das moderne Geschworenensystem gilt in vielen Ländern als das fairste und unparteiischste Mittel zur Feststellung von Schuld oder Haftung innerhalb des Gerichtssystems. Die Art und Weise der Juryauswahl, die Größe der Jury und die Anforderungen an die Entscheidung einer Jury können von einer Jurisdiktion zur anderen variieren. Lokale, regionale und nationale Gesetze können das Verfahren auch für eine bestimmte Gerichtsbarkeit einzigartig machen.